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31.05.2007 - dvb-Presseservice

Finanzfachwirt-/in (FH) als möglicher Qualifikationsnachweis nach der neuen Versicherungsvermittlungsverordnung bestätigt

Am 22. Mai 2007 ist die EU-Versicherungsvermittlerrichtlinie in Deutschland endgültig in nationales Recht umgesetzt worden und als sog. „Versicherungsvermittlungsverordnung“ in Kraft getreten. Der Abschluss zum/-r Finanzfachwirt/in (FH) wurde in die Liste der nach dem neuen Gesetz anerkannten Berufsqualifikationen aufgenommen.

Laut Prof. Dr. Hubert Dechant, Leiter des Zentrums für Weiterbildung der Fachhochschule Schmalkalden, ist das Studium Finanzfachwirt/-in (FH), das alle Bereiche der Finanzberatung umfasst, „eine der höchsten Ausbildungsstufen, die es in Deutschland seit dem Jahr 2003 für freie Finanzdienstleister gibt. Die ausdrückliche Bestätigung, dass dieser Abschluss das für die Vermittlung von Versicherungen erforderliche Fachwissen beinhaltet, ist nur konsequent.“

Matthias Piskatschek-Wahl, Vorstand des Campus Instituts, betont: „Nach dem jetzt in Kraft getretenen Gesetz können die Absolventen des Studiums Finanzfachwirt/-in (FH) die notwendige Sachkunde im Bereich Versicherungen unmittelbar nachweisen und sich bei ihrer zuständigen Industrie- und Handelskammer direkt registrieren lassen. Durch das Inkrafttreten dieses Gesetzes haben unsere Studenten endlich Planungssicherheit.“

Das weiterbildende Studium Finanzfachwirt/-in (FH) wird von der Fachhochschule Schmalkalden in Zusammenarbeit mit dem Campus Institut, Oberhaching, organisiert und durchgeführt.

 



Herr
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