Pensionsrückstellungen für GGF-Zusagen wieder mit Rentenbeginn 65 Jahre möglich?
Am
Der Fall: Zwei beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH hatten
Pensionszusagen mit Rentenbeginn im Alter von 65 Jahren. Das Finanzamt verlangte in Anlehnung an die Einkommensteuerrichtlinien die Berechnung der Rückstellungen auf das Rentenalter 66 Jahre bzw. 67
Jahre. Die GmbH reichte Klage ein und bekam Recht (
„Da es sich um ein erstinstanzliches Urteil handelt, ist wohl nicht davon auszugehen, dass die Finanzverwaltung von Ihrer bisherigen Praxis abweicht“, befürchtet Manfred Baier,
Gesellschafter-Geschäftsführer des bAV-Beraters febs Consulting GmbH. febs empfiehlt deshalb weiterhin, Zusagen auf ein Rentenalter von 67 Jahren zu erteilen und betroffene Altzusagen entsprechend
umzustellen.
Herr Manfred Baier
Geschäftsführer
Tel.: 089/890 42 86-20
E-Mail: manfred.baier@febs-consulting.de
febs Consulting GmbH
Am Hochacker 3
85630 Grasbrunn
http://www.febs-consulting.de/
www.febs-consulting.de
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