Finanzgericht: Verlust bei Optionsgeschäft immer absetzbar
Ob ein Anleger auch bei einem Verfall der Optionen den Verlust seines Kapitaleinsatzes mit anderen Kapitalerträgen verrechnen darf, darüber streiten sich die Finanzverwaltung und die Finanzgerichte. Jetzt hat der Bundesfinanzhof das letzte Wort.