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25.06.2009 - dvb-Presseservice

Finanzhai-Video der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg führt zu einseitiger Pauschalverurteilung von Versicherungsvermittlern

Die INVERS GmbH, einer der größten Versicherungsmaklerpools in Deutschland, lehnt das auf Youtube eingestellte Video der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg nachhaltig ab.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg begibt sich auf einen wenig nachvollziehbaren Konfrontationskurs mit den Versicherungsvermittlern Deutschlands. In undifferenzierter und teilweise diffamierender Art und Weise werden Verhaltensweisen von Vermittlern angeprangert und als pauschal zutreffend dargestellt.

Der INVERS GmbH ist auf Grund ihrer langjährigen Tätigkeit am Versicherungsvermittlermarkt durchaus bekannt, dass es so genannte „Schwarze Schafe“ gibt, die Provisionsoptimierung betreiben, ohne die Kundeninteressen ausreichend zu berücksichtigen.

Auf Grund derartiger Erscheinungen – welche es sicher in jeder geschäftlichen Branche gibt – ist keinesfalls der Schluss zulässig, dass die Gesamtheit der Versicherungsvermittler allein im Provisionsinteresse und ohne Berücksichtigung der Kundenbedürfnisse und Kundenwünsche tätig wird.

Bekanntlich haben zumindest in der Vergangenheit auch Verbraucherzentralen nicht immer optimale und zutreffende Hinweise zur Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit bestimmter Produkte aus dem Versicherungs- und Altersvorsorgebereich gegeben. Beispielsweise war in der Vergangenheit für Versicherungsvermittler nicht deutlich, inwiefern Verbraucherzentralen das ergänzende Nebeneinander von Berufsunfähigkeitsversicherung, Absicherung schwerer Krankheiten und Unfallversicherung deutlich erkennen und dem entsprechend den Verbraucher beraten

Auch die zumindest anfänglich oft undifferenzierte und damit fehlerbehaftete Bewerbung von Riestersparplänen ist uns nicht erklärlich. In den Berichten der Verbraucherzentralen fand im Hinblick auf beispielsweise Riester-Sparpläne die für Kunden wichtige Information zur Problematik der Verrechnung mit der Grundsicherung, der erheblichen Vertragskosten, etc. zumindest anfänglich keine Berücksichtung.

In gleicher Art und Weise wurde nicht nachvollziehbar darüber aufgeklärt, dass erst bei Erreichen eines durchaus hohen Rentenalters, mithin einer langen Rentenzeit, nachhaltig wirtschaftliche Vorteile aus dem entsprechenden Riestervertrag für den Endverbraucher generiert werden können.

Es musste ein Maklerpool, nämlich die INVERS GmbH, als einer der Ersten die warnende Stimme erheben und vor der undifferenzierten Vermittlung von Riester-Produkten warnen. Gerade bei der Vermittlung von Riester-Verträgen hat sich die INVERS GmbH seit Bestehen des entsprechenden Produktes dafür ausgesprochen, dass der Kunde intensiv auch über Nachteile des Produktes aufgeklärt wird und keine einseitige Vermittlung mit der Begründung einer zu erwartenden staatlichen Förderung erfolgt.

Vorgenanntes dürfte umso bemerkenswerter sein, da die INVERS GmbH Ihre Existenz mit erfolgsabhängigen Courtagen bestreitet, mithin auf eine erfolgreiche Produktvermittlung angewiesen ist.

Die Schlussfolgerung im Video der Verbraucherzentrale ist fehlerhaft insofern behauptet wird, dass Versicherungsvermittler Lebensversicherungen einzig deshalb vermitteln, da sie damit erhebliche Provisionen erzielen. Die Aussage für sich gesehen ist objektiv fehlerhaft.

Gerade der Absicherungsbedarf im Hinblick auf den Todesfallschutz und bestehende Rentenlücken dürfte der vorgenannten pauschalen Behauptung bereits widersprechen. Zudem sind die am Markt üblichen gezahlten Provisionen im Bereich der Vermittlung von Risikolebensversicherungen sicher zu gering, um hieraus den pauschalen Schluss einer reinen Provisionssteuerung des Verkaufes zu ziehen.

Als Alternative zur Vermittlung von Renten- und Lebensversicherungen empfiehlt die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg Geldanlagen beispielsweise in Tagesgeld. Dabei wird jedoch nicht berücksichtigt, dass eine Tagesgeldanlage sicher nicht zur Absicherung im Todesfall geeignet ist. Im Falle einer Familie mit zwei Kindern, welche einen Sparbetrag von € 50,00 zur Absicherung verwenden möchte, ist diese sicherlich mit der Anlage von Tagesgeldkonten im Hinblick auf den Hinterbliebenenschutz für den Fall des Todes des Alleinverdieners oder der Eltern nicht gut beraten.

Bekanntlich haften Versicherungsvermittler und Versicherungsberater für Falschberatung. Im Vermittlergesetz ist u. a. geregelt, dass sowohl Versicherungsvermittler wie auch Versicherungsberater über eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung verfügen und sich registrieren lassen müssen. Bedauerlicherweise hat der Gesetzgeber sich bisher nicht dazu entschieden, auch von Verbraucherzentralen eine Registrierung im Vermittlerregister zu fordern, gerade für den Fall, dass Verbraucherzentralen Endverbraucher in Versicherungsangelegenheiten falsch beraten.

Zumindest lässt die Regelung in § 34 e Gewerbeordnung sich derart auslegen, dass der Gesetzgeber auch eine besondere Genehmigung für eine Beratung gefordert hat, wenn sie ohne eine Vermittlungsleistung erfolgt.

Im Sinne des Verbraucherschutzes dürfte es nach Auffassung der INVERS GmbH sinnvoller sein, wenn sich die Verbraucherzentralen zur weiteren Optimierung des Kundenschutzes in den Dialog mit Versicherungsvermittlern und Versicherungsgesellschaften begeben. Tatsächlich muss jedoch festgestellt werden, dass Verbraucherzentralen zumindest bisher auf Anfragen und Bitten um Meinungsaustausch ablehnend reagieren. Beispielsweise musste festgestellt werden, dass die Verbraucherzentrale Sachsen, Referat Finanzdienstleistung, auf eine Anfrage mitteilt, „… dass es gegenwärtig wichtigere Dinge als unseren Informationsaustausch gibt.“ Diese Haltung dürfte dem Verbraucherschutz nach Auffassung der INVERS GmbH wenig angemessen sein.

Die INVERS GmbH bietet auf diesem Wege den Verbraucherzentralen nochmals an, in den Dialog einzutreten und im Ergebnis zu einer differenzierten Betrachtungsweise der Leistungen der deutschen Versicherungsvermittler zu finden und zwar mit dem Ziel, den Verbraucherschutz zu verbessern.



Herr Udo Rummelt
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