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29.10.2009 - dvb-Presseservice

Finanzminister weist den Weg zu steuerfreiem Vermögen

BMF-Schreiben beschreibt Verfahren zu lebenslang steuerfreiem Vermögensaufbau

Seit Jahresanfang wird auf Zinserträge, Dividenden und Veräußerungsgewinne 25 % Abgeltungsteuer erhoben. Alle kontoführenden Institute sind zur Abführung der Steuer verpflichtet. Der Bürger hat damit keine Möglichkeit mehr, dem Steuerabzug zu entgehen. Umso bemerkenswerter erscheint vor diesem Hintergrund ein Schreiben des Finanzministeriums vom 1.10.2009, das auf über 30 Seiten erläutert, wie auch jetzt noch Vermögen steuerbegünstigt aufgebaut werden kann.

Das BMF-Schreiben mit dem Zeichen IV C 1 – S2252/07/001 nennt klar und präzise die Vorgaben zur Gestaltung eines langfristig steuerbegünstigten Versicherungsvertrages. Die wichtigsten Eckpunkte:

-        Ein Versicherungsvertrag kann jetzt auch mit einer Einmalprämie begonnen werden

-        Zuzahlungen sind jederzeit und in jeder beliebigen Höhe zulässig

-        Die Laufzeit darf sehr lang sein, sogar lebenslang bis zum Ableben der versicherten Person

-        Die Auszahlung des Vermögens nach Eintritt des Versicherungsfalls erfolgt steuerfrei

-        Teilauszahlungen sind jederzeit zulässig

-        Eine Kündigung ist jederzeit zulässig

-        Bei Auszahlung im Erlebensfall oder bei vorzeitiger Kündigung wird jeweils nur der Unterschiedsbetrag besteuert

-        Bei Teilauszahlungen wird nur der anteilige Unterschiedsbetrag besteuert

-        Bei Teilauszahlungen und auch bei Kündigungen nach einer Laufzeit von 12 Jahren und nach Vollendung des 60. Lebensjahres bleibt die Hälfte des Unterschiedsbetrages außer Ansatz

-        Die Risikoleistung bei Verträgen gegen Einmalprämie muss mindestens 10% der Beitragssumme betragen

-        Die versicherte Risikoleistung darf während der Vertragsdauer linear bis zum planmäßigen Ablauftermin reduziert werden

-        Fondsgebundene Versicherungen sind steuerlich den konventionellen Versicherungen gleichgestellt

-        Versicherungsinterne Fonds sind den marktüblichen Investmentfonds gleichgestellt

WICHIG: Nirgendwo in diesem Schreiben findet sich ein Hinweis, dass Versicherungsverträge nicht transparent und kostengünstig gestaltet werden dürfen. Die Versicherungswirtschaft ist nun aufgerufen, die Vorgaben umzusetzen und damit einen Beitrag zur Stärkung der steuerbegünstigten privaten Altersvorsorge zu leisten. Informationen unter:  www.lebenslang-steuerfrei.de



Herr Ralf List
Tel.: 0241-5310636
E-Mail: info@ralflistpr.de

Feil & Sterzenbach AG
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