Firmenwagen: Keine Besteuerung für Fahruntüchtigkeitszeiten
Der klagende Arbeitnehmer macht geltend, dass für die Zeit der Fahruntüchtigkeit keine Besteuerung seines zur privaten Nutzung überlassenen Firmenwagens erfolgen darf. Die Grundlage hierfür sieht er im Fehlen des geldwerten Vorteils.