Druckversion
Anzeige
21.07.2006 -
dvb-Presseservice
"Flipflops" mit Folgen
Urlaub, Sonne, Badezeit. Wer sich bei hochsommerlichen Temperaturen mit Badelatschen hinters Steuer setzt, riskiert seinen Versicherungsschutz, warnt die uniVersa Versicherung. So modisch Flipflops
auch sein mögen, nach der Straßenverkehrsordnung gelten sie als nicht geeignetes Schuhwerk. Da sie keinen ausreichenden Halt bieten, besteht zum Beispiel bei einer Vollbremsung die Gefahr, von den
Pedalen abzurutschen. Ebenso wenn Autofahrer barfuss, mit Sandalen, die an der Ferse offen sind, Clogs oder mit Plateausohlen unterwegs waren. Wird der Fahrzeuglenker bei einer Verkehrskontrolle
erwischt, droht eine bußgeldpflichtige Verwarnung. Kommt es zum Verkehrsunfall, können die Folgen gravierender sein. So kann dem Fahrer selbst dann eine gewisse Teilschuld zugesprochen werden, wenn er
eigentlich am Schaden schuldlos gewesen wäre. Die Kaskoversicherung kann die Schadenzahlung am eigenen Auto wegen grober Fahrlässigkeit sogar komplett verwehren. Am Markt gibt es allerdings vereinzelt
Anbieter, darunter die uniVersa, die auch bei grober Fahrlässigkeit leisten. Dann sind auch Unachtsamkeiten mitversichert, wenn zum Beispiel eine rote Ampel versehentlich überfahren, einem Tier
ausgewichen oder ein Stoppschild übersehen wurde. Wer wissen möchte, ob und in welcher Höhe Versicherungsschutz bei grober Fahrlässigkeit besteht, sollte bei seiner Versicherung nachfragen.
Abteilung Presse/Öffentlichkeitsarbeit
Herr Stefan Taschner
Tel.: 0911 / 5307-1698
Fax: 0911 / 5307-1676
E-Mail: taschner@uniVersa.de
URL: www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/Flipflops-mit-Folgen-ps_1868.html