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26.05.2011 - dvb-Presseservice

Flugausfall wegen Vulkan-Aschewolke versichert?

Flugverbot über Norddeutschland

Die Situation erinnert an die vor einem Jahr. Damals war es Eyjafjallajökull, heute sorgt Grimsvötn für Flugverbot. Die Aschewolke des isländischen Vulkans legt den Flugverkehr in Norddeutschland lahm. Noch ist unklar, wann die Reisewilligen wieder abheben können. Betroffene sollen sich an ihre Fluggesellschaft wenden. Thorsten Rudnik, Vorstandsmitglied des Bundes der Versicherten (BdV): „Eine Reiserücktrittskostenversicherung kommt für die Stornokosten nicht auf.“

Die Reiserücktrittskostenversicherung zahlt, wenn die Reise aus wichtigem Grund nicht angetreten werden kann und der Reiseveranstalter Stornokosten fordert. Wichtige Gründe können sein: plötzlich eintretende schwere Krankheiten, Impfunverträglichkeit, Schwangerschaft, Unfälle oder etwa ein Brand in der eigenen Wohnung. Manche Gesellschaften leisten auch, wenn der Versicherungsnehmer vor der Reise seinen Job verliert oder nach Arbeitslosigkeit ein neues Arbeitsverhältnis aufnehmen kann. Thorsten Rudnik: „Muss die Reise wegen Naturgewalten wie Vulkanausbruch abgesagt werden, tritt die Reiserücktrittskostenversicherung dafür nicht ein. Wir fordern die Versicherer auf zu überlegen, ob solche Ereignisse nicht in den Versicherungsschutz einbezogen werden können.“

Urlauber, die schon auf Island sind und denen eine planmäßige Beendigung der Reise nicht zumutbar ist, bekommen die höheren Kosten für die vorzeitige Rückreise erstattet. Voraussetzung: Der Reiseabbruch ist versichert. Thorsten Rudnik: „Die Reiseabbruchversicherung leistet auch bei Elementarereignissen. Der Vulkanausbruch muss aber unvorhersehbar gewesen sein, als die Reise gebucht wurde.“



Tel.: 04193-94222
Fax: 04193-94221
E-Mail: info@bundderversicherten.de

Bund der Versicherten
Postfach 1153
24547 Henstedt-Ulzburg
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