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24.03.2011 - dvb-Presseservice

Frühjahrsputz

Was Sie für das große Reinemachen wissen sollten

Wenn zum Frühlingsanfang die ersten Sonnenstrahlen durch schmutzige Scheiben scheinen, juckt es viele Deutsche in den Fingern. Der jährliche Großputz nach dem Winter beginnt. Der ROLAND-Partneranwalt Hans-Joachim Gebhardt von der Plöner Kanzlei Raudszus und Partner gibt Rechtshinweise und Tipps rund um den Frühjahrsputz.

Gemeinschaftsflächen in Mehrfamilienhäusern: Putzpflicht beachten!

Für gemeinschaftlich genutzte Teile des Hauses gilt: Ohne ausdrückliche Vereinbarung in Mietvertrag oder Hausordnung ist der Mieter nicht verpflichtet, Gemeinschaftsflächen wie Eingang, Hausflur oder Keller- und Dachbodenzuwege zu reinigen. Existieren hingegen entsprechende Regelungen, müssen die Mieter maximal einmal pro Woche das Treppenhaus putzen. „Beim Keller oder Dachboden darf der Vermieter die Mieter verpflichten, die Räume zu reinigen. Wie oft und wann geputzt werden muss, ist rechtlich jedoch nicht geregelt“, so Rechtsanwalt Hans-Joachim Gebhardt. Generell gilt: Muss der Mieter laut Vertrag oder Hausordnung nicht putzen, darf der Vermieter anfallende Reinigungskosten auf die Mieter umlegen.

Mietwohnung: Putzen – aber richtig!

Geht es ums große Reinemachen in der Wohnung, ist für Mieter Vorsicht geboten: Sie müssen die Mietwohnung und zugehöriges Inventar mit der gleichen Sorgfalt behandeln wie ihren eigenen Besitz. „Hat der Mieter fahrlässig agiert und beispielsweise mit aggressiven Scheuermitteln oder durch falsche Parkettpflege Schäden am Eigentum des Vermieters verursacht, muss er Schadenersatz leisten – gegebenenfalls mithilfe seiner Haftpflicht-Versicherung. Wichtig: Im Schadenfall sollte der Mieter unmittelbar den Eigentümer benachrichtigen, um spätere Schuldzuweisungen zu vermeiden“, rät der ROLAND-Partneranwalt.

Tapetenwechsel: Freie Wahl bei Tapeten und Wandfarbe

Steht der alljährliche Großputz an, wird häufig auch renoviert. Um den Winter gänzlich zu vertreiben, bieten sich frische Wandfarben an. Aber darf ein Mieter seine Wohnung in jeder Farbe streichen? Und müssen beim Auszug alle Wände weiß gestrichen werden? Die gute Nachricht: Solange der Mieter das Wohnobjekt angemessen pflegt, kann er sich bei der Wahl von Tapeten und Farben nach Belieben austoben. Vorschriften im Mietvertrag, die dem Mieter bestimmte Wandfarben untersagen, sind unwirksam, da sie ihn in der Gestaltung seines Lebensbereiches einschränken. Zum Mietende muss die Wohnung zwar in gedeckten, hellen Farbtönen übergeben werden, aber nicht zwingend in Weiß. Der Rechtsexperte erklärt: „Für Heizkörper, Türen und Fenster gelten besondere Regeln. Sie sind mit materialgeeigneten Farben zu streichen. Echtholzfenster und -türen dürfen nicht mit Farben überstrichen werden.“

Staubsaugen, Entrümpeln und Co: Ruhezeiten einhalten!

Wer kennt das nicht: Einmal angefangen, scheint der Großputz kein Ende zu nehmen – manchmal zum Leidwesen der Nachbarn. Auch wenn die Putzwut den Mieter gepackt hat, muss er beim Staubsaugen, Möbelrücken und Entrümpeln Rücksicht auf seine Nachbarn nehmen. „Gibt es im Mietvertrag Regeln zu Ruhezeiten in der Nacht und am Sonntag, sind sie einzuhalten. Angekündigt werden müssen diese Arbeiten aber nicht“, so Rechtsanwalt Gebhardt.

Sperrmüll: rechtzeitig zur Abholung rausstellen

Wenn der Mieter beim großen Entrümpeln alte Möbelstücke ausrangieren will, muss er die von Städten und Kommunen vorgegebenen Sperrmülltermine einhalten. Beim Rausstellen ist darauf zu achten, dass der Gehweg frei bleibt. Wer den Sperrmüll zu spät an die Straße stellt, kann nicht damit rechnen, dass sein Trödel kostenlos abgeholt wird. Laut ROLAND-Partneranwalt ist er in diesem Fall weiter für den Sperrmüll verantwortlich: „Verletzt sich jemand an den abgestellten Gegenständen, haftet die Person, die sie rausgestellt hat. Daher beseitigt man nicht abgeholte Gegenstände am besten schnellstmöglich.“



Herr Dr. Jan Vaterrodt
Leiter Unternehmenskommunikation, Pressesprecher
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Fax: 0221 8277-1589
E-Mail: presse@roland-konzern.de

Herr Markus Acker
Stellvertretender Pressesprecher
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