Fragen und Antworten zum Fall Nürnberger ?Ja, eine Courtagezusage kann einseitig für die Zukunft gekündigt werden?

Der Widerruf der Courtagezusagen durch die Versicherungsgesellschaft Nürnberger wirft bei betroffenen Maklern viele Fragen auf. Für Pfefferminzia beantwortet Rechtsanwalt Norman Wirth die häufigsten davon.

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