Frankfurter Wertpapierbörse will am etablierten Handelsbeginn festhalten
Handelsbeginn soll unverändert 9.00 Uhr bleiben / Aber Börsenrat der FWB Frankfurter Wertpapierbörse flexibilisiert Rahmen der Handelszeit
Der Börsenrat der FWB Frankfurter Wertpapierbörse hat am Donnerstag
eine Neufassung der Börsenordnung beschlossen, die unter anderem den Rahmen
der Handelszeiten so flexibilisiert, dass auch ein früherer
Handelsbeginn möglich wäre. Gleichzeitig sprechen sich Börsenrat und
Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse aber dafür aus, den
Handelsbeginn mit der Eröffnungsauktion unverändert bei 9.00 Uhr zu
belassen. Im Rahmen der neuen Börsenordnung kann die Geschäftsführung der
FWB den Handelsbeginn flexibel anpassen, falls die Wettbewerbsituation in
der Zukunft dies erfordern sollte.
Handelsteilnehmer und Investoren
profitieren heute von einem umfangreichen Produkt- und Serviceangebot, hohen
Servicelevels, höchster Liquidität und Transparenz bei der Preisfeststellung
bei einheitlich standardisierten Handelszeiten in Europa von 9.00 bis 17.30
Uhr an den Hauptmärkten. Eine Vorverlegung des Handelsbeginns würde
erheblichen Mehraufwand für Marktteilnehmer und Investoren bedeuten. Aus
diesem Grund wurden die Handelszeiten im Jahre 1999 zwischen allen großen
europäischen Marktplätzen vereinheitlicht.
Die Frankfurter
Wertpapierbörse stellt sich mit der neuen Regelung dem zunehmenden Wettbewerb
von Handelsplattformen in Europa. Ziel ist weiterhin als primärer
Handelsplatz in einer Eröffnungsauktion die ersten
Referenzpreise am Morgen festzustellen und während der gesamten
Handelszeit die besten Preise zu liefern.
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