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27.09.2006 - dvb-Presseservice

Freibeträge sinken

Die Freibeträge für Vermögen, das Bezieher von ALG 2 bilden dürfen, sinken. ARAG Experten weisen darauf hin, dass seit dem 1. August für einen erwachsenen Antragsteller und seine Partnerin jeweils nur noch 150 Euro (mindestens 3100 Euro) statt 200 Euro (mindestens 4100 euro) pro Lebensjahr frei verfügares Vermögen angesetzt werden dürfen. Sind die Antragsteller vor 1948 geboren, dürfen sogar 520 Euro pro Lebensjahr und Person zurückgelegt werden. 750 Euro dürfen noch zusätzlich für notwendige Anschaffungen gespart werden. Zu Altersvorsorge darf ein ALG-II-Empfänger 250 statt früher 200 Euro für ein Lebensjahr zurücklegen. Riester-Ansparungen werden nicht dem Vermögen zugerechnet. Verschont bleiben ebenfalls Sachen und Ansprüche, wenn die Veräußerung dem Verkäufer 10 Prozent Verlust eintragen würde. Fahrzeuge wie Autos und Motorräder müssen grundsätzlich nicht versilbert werden, wenn der Verkauf keine 5000 Euro einbringen würde.



Pressereferentin, Fachpresse / Kunden-PR
Frau Brigitta Mehring
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