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27.09.2006 -
dvb-Presseservice
Freibeträge sinken
Die Freibeträge für Vermögen, das Bezieher von ALG 2 bilden dürfen, sinken. ARAG
Experten weisen darauf hin, dass seit dem 1. August für einen erwachsenen
Antragsteller und seine Partnerin jeweils nur noch 150 Euro (mindestens 3100
Euro) statt 200 Euro (mindestens 4100 euro) pro Lebensjahr frei verfügares
Vermögen angesetzt werden dürfen. Sind die Antragsteller vor 1948 geboren,
dürfen sogar 520 Euro pro Lebensjahr und Person zurückgelegt werden. 750 Euro
dürfen noch zusätzlich für notwendige Anschaffungen gespart werden. Zu
Altersvorsorge darf ein ALG-II-Empfänger 250 statt früher 200 Euro für ein
Lebensjahr zurücklegen. Riester-Ansparungen werden nicht dem Vermögen
zugerechnet. Verschont bleiben ebenfalls Sachen und Ansprüche, wenn die
Veräußerung dem Verkäufer 10 Prozent Verlust eintragen würde. Fahrzeuge wie
Autos und Motorräder müssen grundsätzlich nicht versilbert werden, wenn der
Verkauf keine 5000 Euro einbringen würde.
Pressereferentin, Fachpresse / Kunden-PR
Frau Brigitta Mehring
Tel.: (++49) 0211 / 963 2560
Fax: (++49) 0211 / 963 2025
E-Mail: brigitta.mehring@ARAG.de
ARAG Allgemeine Versicherungs-AG
ARAG Platz 1
40464 Düsseldorf
Deutschland
www.arag.de
URL: www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/Freibetr%E4ge-sinken-ps_2458.html