Freiwillige Beteiligung an Behandlungskosten ist nicht immer steuermindernd

Wer Krankheitskosten selbst trägt, um eine Beitragsrückerstattung zu erhalten, kann diese nicht als Sonderausgaben geltend machen. Das Finanzgericht Münster entschied jetzt, dass solche Aufwendungen steuerlich nicht als Sonderausgaben relevant sind. ...

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