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29.06.2011 - dvb-Presseservice

Freiwilliger Wehrdienst und Bundesfreiwilligendienst ab 1. Juli 2011: Was für die gesetzliche Rente zu beachten ist

Der neue freiwillige Wehrdienst ersetzt ab 1. Juli 2011 den bisherigen Grundwehrdienst. Der neue Bundesfreiwilligendienst löst ab diesem Zeitpunkt den bisherigen Zivildienst ab. Während der Zeit des freiwilligen Wehrdienstes und des Bundesfreiwilligendienstes besteht Versicherungspflicht in der Rentenversicherung. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin.

Die Rentenversicherungsbeiträge während der Zeit der Freiwilligendienste übernimmt der Staat. Wehrdienstzeiten und Zeiten des Bundesfreiwilligendienstes werden automatisch an die Rentenversicherung gemeldet.

Eine Neuregelung gibt es im Hinblick auf den Bezug einer Waisenrente während der Zeit des Bundesfreiwilligendienstes. Der Bezug einer Waisenrente war bisher während des Ableistens des Zivildienstes nicht möglich. Während des Bundesfreiwilligendienstes ab 1. Juli kann jetzt eine Waisenrente bezogen werden. Freiwilliger Wehrdienst und Waisenrente schließen sich jedoch weiterhin aus.

Weitere Informationen erhalten Sie beim kostenlosen Servicetelefon unter 0800 10004800 und unter www.deutsche-rentenversicherung.de im Internet.



Herr Dr. Dirk von der Heide
Pressesprecher
Tel.: 030 865-89178
Fax: 030 865-27379
E-Mail: dirk.heide@drv-bund.de

Deutsche Rentenversicherung Bund
Ruhrstraße 2
10709 Berlin
http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de