Frist vorbei: Kfz-Sonderkündigungsrecht nutzen! Auch nach dem 30.11. kann die Versicherung gewechselt werden
Augsburg, November 2008. Wer die Kfz-Versicherung wechseln will, muss seine
Police in den meisten Fällen bis zum 30. November kündigen, damit am 1.
Januar 2009 ein neuer Versicherungsvertrag beginnen kann. Ist die Frist
abgelaufen, müssen Kfz-Halter ein weiteres Jahr ausharren.
"Eine
Chance, doch noch zu einem günstigeren Versicherer zu wechseln, besteht auch
nach dem 30.11.", so Wolfgang Schütz, Vorstandsmitglied des
Vergleichsportals Aspect Online. Ein Sonderkündigungsrecht steht jedem zu,
dessen Versicherung die Beiträge erhöht oder die Vertragsbedingungen
ändert.
Wichtig ist dabei, auf Post vom aktuellen
Versicherungsunternehmen zu achten. Denn ab Zustellung der Mitteilung über
eine Beitrags- oder Vertragsänderung läuft das Sonderkündigungsrecht einen
Monat. Alles Wichtige zum Versicherungswechsel finden Sie online unter www.aspect-online.de. Das Angebot
wird durch eine exklusive Preisgarantie und einen Vergleich der
Versicherungsleistungen im Schadensfall ergänzt.
Mit dem
Vergleichsrechner auf www.aspect-online.de finden
Versicherte sofort die günstigsten Angebote aus 145 Tarifen und können dabei
500 Euro und mehr sparen.
Herr Christian Minaty
Tel.: 0821.2 47 47 27
Fax: 0821.2 47 47 88
E-Mail: christian.minaty@aspect-online.de
Aspect Online AG
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