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26.11.2008 - dvb-Presseservice

Frist vorbei: Kfz-Sonderkündigungsrecht nutzen! Auch nach dem 30.11. kann die Versicherung gewechselt werden

Augsburg, November 2008. Wer die Kfz-Versicherung wechseln will, muss seine Police in den meisten Fällen bis zum 30. November kündigen, damit am 1. Januar 2009 ein neuer Versicherungsvertrag beginnen kann. Ist die Frist abgelaufen, müssen Kfz-Halter ein weiteres Jahr  ausharren.

"Eine Chance, doch noch zu einem günstigeren Versicherer zu wechseln, besteht auch nach dem 30.11.", so Wolfgang Schütz, Vorstandsmitglied  des Vergleichsportals Aspect Online. Ein Sonderkündigungsrecht steht jedem zu, dessen Versicherung die Beiträge erhöht oder die  Vertragsbedingungen ändert.

Wichtig ist dabei, auf Post vom aktuellen Versicherungsunternehmen zu achten. Denn ab Zustellung der Mitteilung über eine Beitrags- oder  Vertragsänderung läuft das Sonderkündigungsrecht einen Monat. Alles Wichtige zum Versicherungswechsel finden Sie online unter  www.aspect-online.de. Das Angebot wird durch eine exklusive  Preisgarantie und einen Vergleich der Versicherungsleistungen im  Schadensfall ergänzt.

Mit dem Vergleichsrechner auf www.aspect-online.de finden Versicherte sofort die günstigsten Angebote aus 145 Tarifen und können dabei 500 Euro und mehr sparen.  



Herr Christian Minaty
Tel.: 0821.2 47 47 27
Fax: 0821.2 47 47 88
E-Mail: christian.minaty@aspect-online.de

Aspect Online AG
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