Frostschaden im Ferienhaus ist versichert

Ein Gebäudeversicherer muss für einen Frostschaden in einem Ferienhaus einstehen, wenn das "Ferienprogramm" der Heizanlage eine Frostsicherung enthält und die Anlage in einer ihrem Alter entsprechenden Regelmäßigkeit kontrolliert wird. Dies hat das O ...

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