Fünftelregelung auch bei einvernehmlicher Auflösung des Arbeitsvertrags anwendbar
Eine Abfindung kann unter bestimmten Voraussetzungen nach der sogenannten Fünftelregelung ermäßigt besteuert werden. Laut einem aktuellen Finanzgerichtsurteil gilt dies auch dann, wenn der Zahlung ein einvernehmlicher Aufhebungsvertrag zugrunde lieg ...