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17.10.2008 - dvb-Presseservice

G-BA entscheidet gegen Patienten mit seltenen Erkrankungen

Der Gemeinsame Bundesausschusses (G-BA) hat heute seinen Beschluss über das so genannte Zweitmeinungsverfahren bei der Verordnung von kostenintensiven, besonderen Arzneimitteln veröffentlicht. Ab 1. Januar 2009 muss sich ein Arzt die medikamentöse Behandlung eines Patienten, der an einer schweren Krankheit mit hohen Therapiekosten leidet, von einem zweiten Arzt genehmigen lassen. Nach Meinung des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie (BPI) hat der G-BA die im Vorfeld dieser Entscheidung vorgebrachten Kritikpunkte ignoriert. Die Behandlung von Patienten mit seltenen Krankheiten würde nun verantwortungslos verzögert und mit unsinnigem Bürokratieaufwand erschwert, erklärte Prof. Dr. Barbara Sickmüller, stellv. BPI‑Hauptgeschäftsführerin.

„Im schlimmsten Fall der Ablehnung durch ein Zweitgutachten werden die Kosten nach einer - zumeist im Krankenhaus - begonnenen Therapie nicht mehr von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet, obwohl für Patienten mit seltenen Erkrankungen keine alternativen Behandlungsoptionen bestehen. Nicht die behandelnden Ärzte sollten dies den betroffenen Patienten und deren Angehörigen mitteilen müssen, sondern die Mitglieder des G-BA“, so Sickmüller weiter. Der BPI erneuerte seine Forderung, Arzneimittel zur Behandlung von seltenen Erkrankungen, so genannte Orphan Drugs, grundsätzlich aus dem Zweitmeinungsverfahren auszunehmen. „Insgesamt lässt sich nicht plausibel und transparent nachvollziehen, nach welchen Kriterien Präparate für ein Zweitmeinungsverfahren ausgewählt werden. Der G-BA muss sich den Vorwurf der Willkür gefallen lassen, wenn er hier nicht eindeutige Richtlinien festlegt“, betonte Sickmüller.

Aktuell sind Orphan Drugs zur Behandlung von verschiedenen Formen des Lungenhochdrucks (pulmonale arterielle Hypertonie) von dieser neuen Regelung direkt betroffen. Der G-BA kann aber jederzeit weitere Präparate in das Zweitmeinungsverfahren einschließen.



Herr Wolfgang Straßmeir
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