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06.10.2009 - dvb-Presseservice

GDV: Entwurf der EU-Kommission zur neuen Gruppenfreistellungs-verordnung „wenig befriedigend“

Die neue Gruppenfreistellungsverordnung (GVO), die gestern von der EU-Kommission vorgestellt wurde und ab März 2010 die bisherige Regelung ersetzen soll, stößt in der deutschen Versicherungswirtschaft auf scharfe Kritik. „Die bisherige GVO hat sich bewährt. Sie behindert den Wettbewerb nicht, sondern befördert ihn und ist so ganz im Sinne des Verbrauchers“, betonte Jörg von Fürstenwerth, Vorsitzender der GDV-Hauptgeschäftsführung.

Die bisherige GVO hat die wichtigsten Bereiche der Zusammenarbeit in der Versicherungswirtschaft vom Kartellverbot gruppenweise freigestellt. Der nun vorgestellte Entwurf sieht vor, dass die Freistellung bei Musterversicherungsbedingungen und Sicherheitsrichtlinien auslaufen und bei Pools und Statistiken nur eingeschränkt fortgeführt werden soll. Gerade die Musterversicherungsbedingungen eröffnen den Spielraum für Produktinnovationen und -wettbewerb und geben dem Verbraucher die Möglichkeit, ein individuelles Produkt mit einem durch die Musterbedingungen definierten Standard zu vergleichen. Durch die von der Versicherungswirtschaft erarbeiteten Sicherheitsstandards – z. B. für einen sinnvollen Einbruchschutz für Juweliere – können die Versicherungsnehmer bei der Investition in Sicherheitsvorkehrungen zudem darauf vertrauen, dass die gewählte Technologie dem Stand der Technik entspricht und vom Versicherer auch durch entsprechende Prämien honoriert wird. "Wir fordern daher, dass die EU-Kommission die Zusammenarbeit in den Bereichen Musterversicherungsbedingungen und Sicherheitsrichtlinien im bisherigen Umfang weiter möglich macht", ergänzt von Fürstenwerth.

Nach den Plänen der EU-Kommission wären die Versicherer künftig auch verpflichtet, die auf Ebene der Verbände erstellten Statistiken unbeteiligten Dritten beliebig zugänglich zu machen. „Diese Regelung ist völlig inakzeptabel. Sie zwingt die Versicherer zur Offenlegung von Kalkulationsgrundlagen. Hier leitet die EU-Kommission das Ende der Statistik-Arbeit ein, obwohl sie selber feststellt, dass die Zusammenarbeit in diesem Bereich Markteintritte neuer Versicherer erleichtert und damit den Verbrauchern zugutekommt“, kritisiert von Fürstenwerth. „Im Wissen, dass die Ergebnisse nahezu uneingeschränkt veröffentlicht werden müssen, werden sich insbesondere größere Versicherer nicht mehr an branchenweiten Statistiken beteiligen – zu Lasten kleiner und neuer Marktteilnehmer. Angesichts dieser kontraproduktiven und rechtlich fragwürdigen Regelung wäre die EU-Kommission besser beraten, die GVO auch in diesem Bereich auslaufen zu lassen, sodass branchenweite Statistiken weiter auf der Grundlage des EG-Vertrags erstellt werden können.“



Frau Daniela Röben
Tel.: 030 / 20 20 – 51 81
E-Mail: d.roeben@gdv.de

Gesamtverband der Deutschen
Versicherungswirtschaft e.V
Wilhelmstraße 43 / 43G
10117 Berlin
http://www.gdv.de

URL: www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/GDV-Entwurf-der-EU-Kommission-zur-neuen-Gruppenfreistellungs-verordnung-wenig-befriedigend-ps_15644.html