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27.03.2009 - dvb-Presseservice

GDV begrüßt Einigung bei Solvency II – Bedeutender Beitrag zur Finanzstabilität

Das Europäische Parlament und die EU-Mitgliedstaaten haben sich heute grundsätzlich auf eine neue Versicherungsaufsicht in Europa verständigt. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) beurteilt die erzielte Einigung positiv. „Jetzt ist der Weg frei, um die Solvency II-Richtlinie durch das Europaparlament und die Mitgliedstaaten noch vor den Europawahlen endgültig zu beschließen. Damit ist ein wichtiger Schritt für Europa erfolgt, der zur Erhöhung der Finanzmarktstabilität beitragen wird“, so Jörg von Fürstenwerth, Vorsitzender der Hauptgeschäftsführung des GDV.

Ein großer Erfolg ist insbesondere, dass mit der neuen Solvency II-Richtlinie die Risikopuffer der deutschen Lebensversicherer (verfügbare RfB) anerkannt werden. Damit bestätigen das Europaparlament, der Rat sowie die EU-Kommission übereinstimmend deren ökonomischen Wert als Eigenmittel höchster Qualität.

In dem bis zuletzt strittigen Punkt zur Gruppenaufsicht ist der erhoffte große Schritt hingegen nicht erfolgt. Die Mehrheit der Mitgliedstaaten verhinderte vorerst einen Kompromiss, nach dem Mutterunternehmen ihre Tochtergesellschaften mit Kapitalgarantien hätten ausstatten können. Vorgesehen ist allerdings, dass diese Entscheidung drei Jahre nach Inkrafttreten von Solvency II noch einmal geprüft werden solle. „Damit wurde eine Chance vertan, schon heute eine internationale Vorreiterrolle bei der Gruppenaufsicht einzunehmen, deren bestehende Schwächen vor allem während der Finanzmarktkrise offen zu Tage traten“, gibt von Fürstenwerth zu bedenken. Der GDV plädiert daher dafür, die von der Larosière-Gruppe und der EU-Kommission vorgeschlagenen Schritte bei der EU-Finanz­aufsicht jetzt zügig umzusetzen, um dann parallel auch bei den Entscheidungen zu Versicherungsgruppen effektiv voranzukommen.

Ebenfalls kritisch zu bewerten ist der Kompromiss zu Aktienrisiken. Die auf Pensionsgeschäft beschränkten nationalen Sonderregeln unterschätzen durch eine Mehrjahressicht Aktienrisiken permanent. Es hätte gereicht, Aufsehern in Phasen fallender Aktienmärkte mehr Flexibilität zu gewähren. Die dazu gefundenen Regelungen mindern effektiv die Gefahren von prozyklischen Wirkungen in einer Kapitalmarktkrise. Die auf Druck Frankreichs eingeführte Mitgliedstaatenoption verwässert indes Solvency II.




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