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05.07.2010 - dvb-Presseservice

GDV empfiehlt neue Klauseln für die Rechtsschutzversicherung

Der GDV hat heute neue Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB) veröffentlicht. An den unverbindlichen ARB orientieren sich viele deutsche Rechtsschutzversicherer bei der Gestaltung ihrer Versicherungsverträge.

Die neuen Bedingungen enthalten unter anderem eine Neuregelung der Kostenminderungsobliegenheit des Versicherungsnehmers. Das heißt: Der Versicherte muss die Kosten seines Rechtsstreites so gering wie möglich halten. Diese Pflicht beruht auf einer gesetzlichen Vorgabe im Versicherungsvertragsgesetz (§ 82).

Um nunmehr dem Versicherten so verständlich wie möglich zu machen, wie er seine Kosten gering halten kann, werden in der Neuregelung konkrete Beispiele genannt:

So sollte der Versicherte etwa von mehreren möglichen Vorgehensweisen die kostengünstigste wählen. Er sollte also zum Beispiel nicht zwei oder noch mehr Prozesse vor Gericht führen, wenn er sein Ziel auch mit einem einzigen Prozess erreichen kann.

Um Missverständnisse von vornherein zu vermeiden, sollte der Versicherte bei seinem Rechtsschutzversicherer zunächst fragen, welche Kosten im konkreten Fall erstattet werden können.

Die Neufassung ist das Ergebnis intensiver, mehrmonatiger Beratungen der Branche. Hierbei sind die Entwicklungen in der Rechtsprechung ebenso wie die Interessen der Verbraucher berücksichtigt worden.

Weitere Informationen finden Sie unter www.gdv.de/rechtsschutzversicherung.



Herr Hasso Suliak
Tel.: 030 / 20 20 – 51 83
E-Mail: h.suliak@gdv.de

Gesamtverband der Deutschen
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