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25.10.2010 - dvb-Presseservice

GKV-Finanzierung erst einmal stabilisiert - Ärzte und PKV nach wie vor Gewinner der Reform

Im Vorfeld der am kommenden Montag stattfindenden öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages begrüßt der Geschäftsführer des BKK Bundesverbandes, dass das vorgelegte GKV-Finanzierungsgesetz (GKV-FinG) maßgeblich dazu beiträgt, die Finanzsituation der GKV zumindest für das kommende Jahr zu stabilisieren. Der Hauptanteil dieser Konsolidierung wird durch eine letztmalige Erhöhung des allgemeinen Beitragssatzes getragen, der von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gemeinsam geschultert wird.

Kritischer wird jedoch die Bewertung, je weiter der Blick in die Zukunft fällt. Künftige Kostensteigerungen im Gesundheitswesen müssen gänzlich allein von den Versicherten über die neu gestalteten Zusatzbeiträge getragen werden.

Heinz Kaltenbach, Geschäftsführer des BKK Bundesverbandes: „Bereits im vorgelegten Gesetzentwurf wird deutlich, dass die Einsparbemühungen bei den Leistungserbringern weit hinter dem Möglichen zurückgeblieben sind. Dort, wo Nullrunden angebracht gewesen wären, werden lediglich Einnahmezuwächse begrenzt. Die aktuellen Ergebnisse des Erweiterten Bewertungsausschusses machen deutlich, dass die im Gesetz angekündigten ‚Einsparungen’ im ambulanten ärztlichen Bereich eine reine Luftnummer sind. Die Ärzte können sich über eine Milliarde Euro mehr freuen.“

Diese Tendenz der erlahmenden Einsparbemühungen drohe sich durch die Festschreibung des allgemeinen Beitragssatzes und der Erosion der Finanzverantwortung der Arbeitgeber in der Zukunft noch weiter zu verschärfen, so Kaltenbach.

Zwar ermögliche die im Gesetz vorgesehene „Entdeckelung“ der Zusatzbeiträge den Krankenkassen neue Planungssicherheiten. Dies sei unter den vorgegebenen Fondsbedingungen ein notwendiger Schritt. Eine tatsächliche Rückkehr zur Beitragsautonomie wird aber aus Sicht der Betriebskrankenkassen nicht realisiert.

Kaltenbach: „Wichtig ist natürlich, dass die Zusatzbeiträge sozial abgefedert werden. Am angekündigten Verfahren des Sozialausgleichs ist zu begrüßen, dass – innerhalb des bewährten GKV-Systems – über Arbeitgeber und Rentenversicherung eine staatsferne Methode abseits des Finanzamts gefunden wurde, die keinen Versicherten zum Bittsteller macht. Kritisch sehen wir natürlich den bürokratischen Mehraufwand, den der Sozialausgleich auslöst. Besonders verwaltungsaufwändig wird der Sozialausgleich dabei für Arbeitnehmer mit mehreren Beschäftigungen. Dies dürfte bei 7,6 Millionen atypisch Beschäftigten ein erheblicher Aufwand für Krankenkassen und Arbeitgeber werden. Kostenneutral ist das nicht umsetzbar.“

Kaltenbach mahnte die Politik an, die Finanzierung des Sozialausgleichs durch Steuermittel stärker zu sichern: „Erst nach der nächsten Bundestagswahl soll darüber entschieden werden, ob und in welcher Höhe ab dem Jahr 2015 zusätzliche Steuern für den Sozialausgleich in die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds fließen. Zur Glaubwürdigkeit der Politik gehört es auch, eine Steuerfinanzierung für die kommenden Jahre nicht nur in Aussicht zu stellen, sondern auch frühzeitig zu sichern.“

Bedauerlich sei auch, dass sich die Politik nicht dazu durchringen konnte, den Vertragszwang zur hausarztzentrierten Versorgung nach § 73 b SGB V gänzlich aufzuheben. Das geplante Ziel, das Vergütungsniveau zu begrenzen, begrüßen die Betriebskrankenkassen zwar ausdrücklich; der Bestandsschutz für Altverträge führt allerdings zu einer nicht vertretbaren Wettbewerbsverzerrung zwischen den Krankenkassen, die sich durch die Willkür einiger aktueller Schiedsamts-Entscheidungen jüngst noch verschärft hat.

Kritisch sieht der BKK Bundesverband ebenfalls die Stärkung der PKV zulasten der GKV. Künftig soll wieder ein einjähriges Überschreiten der Versicherungspflichtgrenze (im nächsten Jahr voraussichtlich bei einem monatlichen Bruttoeinkommen über 4.125 Euro) einen Wechsel in die PKV ermöglichen. Die dafür von der Politik geschätzten 200 Millionen Euro, die den gesetzlichen Kassen durch Wechsler verloren gehen, dürften zu gering angesetzt sein.

Heinz Kaltenbach: „Dies trifft nicht nur viele Betriebkrankenkassen mit ihrem großen Potential an hervorragend qualifizierten Facharbeitern, Ingenieuren und Spezialisten, sondern auch die GKV insgesamt. Die Einnahmeseite kann nicht nachhaltig stabilisiert werden und abwandernde ‚gute Risiken’ fehlen der Solidargemeinschaft der (noch) 70 Millionen gesetzlich Versicherten. Allerdings sollte sich jeder freiwillig Versicherte den Schritt in die PKV gut überlegen. Zentrale Vorteile der GKV sind neben dem Solidarprinzip vor allem die beitragsfreie Familienversicherung.“



Frau Christine Richter
Leiterin Büro Berlin
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PM 10-10-22 Anlage Darstellung_Sozialausgleich bei (16,63 kb)  Herunterladen
Stellungnahme des BKK Bundesverbandes vom 18.10.2 (545,81 kb)  Herunterladen