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08.05.2007 - dvb-Presseservice

GOING PUBLIC!: „Absurdistan“ durch Bundesratsempfehlung – besitzen bestimmte IHK-Fachberater und Akademiker keine ausreichende Sachkunde?

Am 11.05.2007 soll der Bundesrat die „Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung“ (VersVermV) beschließen. Ziel ist, dass die Verordnung parallel zum neuen Vermittlerrecht am 22.05.07 in Kraft tritt. Dabei könnte es nun vollkommen überraschend dazu kommen, dass der öffentlich-rechtliche Abschluss „Fachberater/-in für Finanzdienstleistungen (IHK)“ dann nicht als ausreichende Qualifikation für den Versicherungsvertrieb anerkannt wird, wenn der Absolvent vorher keine kaufmännische Ausbildung absolviert hat.

GOING PUBLIC! liegen aktuell Empfehlungen des Wirtschaftsausschusses und des Ausschusses für Kulturfragen vor. Diese sollen die vom Bundeswirtschaftsministerium vorgeschlagene Verordnung noch 11 Tage vor Inkrafttreten des neuen Vermittlerrechts an einer Stelle ändern, die seit weit mehr als einem Jahr als unumstritten galt – auch in bisherigen Bundesratsstellungnahmen. So wird es am 11. Mai zu einer Art Kampfabstimmung über die Bundesratsempfehlung mit der Nummer 4 kommen, ob an dem Katalog der anerkannten Abschlüsse noch Veränderungen vorgenommen werden oder nicht. So könnte also am Freitag entschieden werden, dass Absolventen der öffentlichrechtlichen Weiterbildungsprüfung „Fachberater/-in für Finanzdienstleistungen IHK“ auf einmal keine ausreichende Qualifikation für die Erlaubniserteilung nach §34d mehr hätten, wenn sie keine allgemeine kaufmännische Ausbildung vorweisen könnten. Sogar bestimmte Akademiker, die gleichzeitig „Fachberater“ sind, könnten nun von der entsprechenden Befreiungsregelung keinen Gebrauch mehr machen, da laut Empfehlung Nummer 4 nur Studienabschlüsse der Rechtswissenschaft und Diplom-Betriebswirt der Fachrichtung Versicherungen gleichgestellt sind.

„Das wäre vollkommen absurd, weil die Regelung der Begründung dieser Empfehlung selbst absolut zuwider läuft – sollte doch der Zugang erleichtert werden. Zum anderen, weil diese Veränderungen vorher von keinem Experten ersichtlich war und nun Vermittler nur 11 Tage vor Inkrafttreten des neuen Vermittlerrechts überrascht. So wären dann sogar die ganzen Merkblätter und Informationsveranstaltungen der IHKn sachlich nachträglich falsch“, erläutert GOING PUBLIC! Vorstand Wolfgang Kuckertz seine ablehnende Haltung gegenüber dieser Bundesratsempfehlung.

GOING PUBLIC! wird die verbleibende Zeit dafür nutzen, um sich im Interesse aller Finanzdienstleister dafür einzusetzen, dass an der seit langem bekannten Liste der anerkannten Qualifikationen keine Änderungen mehr vorgenommen werden. „Wir fordern aber auch alle Betroffenen, also alle Fachberater ohne kaufmännische Ausbildung, auf, bis zum 09.05.07 das Wirtschaftsministerium ihrer Landesregierung zu kontaktieren und dort massiv gegen diese Regelung zu protestieren“, so Kuckertz weiter.

Welche systematischen Gründe sprechen unter anderem gegen die Empfehlung des Bundesrats und könnten bei den Protestanrufen bzw. –schreiben aufgeführt werden?

  • Der Abschluss Fachberater/-in für Finanzdienstleistungen (IHK) ist ein öffentlich-rechtlicher Weiterbildungsabschluss, der in der IHK-Prüfungshierarchie oberhalb des Ausbildungsberufes Versicherungskaufmann (IHK) bzw. Kaufmann für Versicherungen und Finanzen (IHK) und somit weit oberhalb der erforderlichen Sachkundeprüfung (Versicherungsfachmann) angesiedelt ist. Eine fehlende Ausbildung wird bei den Zulassungsvoraussetzungen zur IHKPrüfung „Fachberater für Finanzdienstleistungen“ durch verlängerte Praxiszeiten ersetzt. Daher ist es systematisch vollkommen abwegig, diesen Abschluss ohne vorherige Ausbildung ersatzlos zu streichen. Diese Regelung könnte also dazu führen, dass ein geprüfter Fachberater für Finanzdienstleistungen (IHK) mit 6,5 Jahren Berufserfahrung nur deswegen die Sachkundeprüfung ablegen muss, da er vorher keine kaufmännische Berufsausbildung (z.B. Bürokkauffrau/-mann) absolviert hat.
  • Laut DIHK beinhaltet der Rahmenstoffplan des Fachberaters für Finanzdienstleistungen (IHK) alle Inhalte der neuen Sachkundeprüfung „Versicherungsfachmann“. Beim Sachkundenachweis bzw. bei den gleichgestellten Qualifikationen geht es um den Nachweis der für den Versicherungsvertrieb bzw. –beratung erforderlichen Kenntnisse. Daher ist es für einen erfolgreichen Absolventen der Fachberaterprüfung vollkommen unerheblich, ob er vorab eine (kaufmännische) Ausbildung genossen hat. Er muss die Sachkunde nachweisen, was er durch das Abschlusszeugnis Fachberater für Finanzdienstleistungen mehr als ausreichend tut.

 



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