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14.05.2007 - dvb-Presseservice

GOING PUBLIC!: Erfolg im Bundesrat – Fachberater werden nun auch ohne kaufmännische Ausbildung anerkannt

Der Deutsche Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung die Belange Tausender bereits qualifizierter Finanzdienstleister berücksichtigt. So wurde in der Versicherungsvermittlerverordnung nun eindeutig bestätigt, dass selbstverständlich auch Fachberater für Finanzdienstleistungen (IHK) ohne kaufmännische Berufsausbildung für die Versicherungsvermittlung ausreichend qualifiziert sind.

„Wir sind sehr glücklich, dass wir hier noch einen Änderungsantrag und somit eine Anerkennung von Fachberatern ohne kaufmännische Ausbildung erreichen konnten“, so GOING PUBLIC! Vorstand Ronald Perschke. „Wir bedanken uns im Namen vieler Finanzdienstleister beim Arbeitgeberverband der finanzdienstleistenden Wirtschaft (AfW) für seine hervorragende Unterstützung.“

Wie angekündigt, hat sich GOING PUBLIC! mit der Unterstützung des AfW in den letzten Tagen massiv für eine Änderung der Bundesratsempfehlung Nummer 4 eingesetzt (s. GOING PUBLIC! Pressemeldung vom 07.05.2007). So konnte durch intensive Kontakte zu Landesregierungen und IHKn erreicht werden, dass eine bereits heftig kritisierte und kurzfristig eingebrachte Bundesratsempfehlung zur Änderung der VersVermV durch einen Plenarantrag des Landes Baden-Württemberg in letzter Minute korrigiert wurde. Dabei ging es um Finanzdienstleiter, die den öffentlich-rechtlichen Abschluss Fachberater/-in für Finanzdienstleistungen IHK erworben hatten, aber keine kaufmännische Ausbildung vorweisen können. Diese sollten nach der Empfehlung des Bundesrats vom 26.04.07 die erforderliche Sachkunde überraschenderweise doch nicht besitzen. In den Gesprächen der letzten Tage erkannten dann aber zahlreiche Landesregierungen, dass es sich bei diesem Punkt der Empfehlung um einen „redaktionellen Fehler“ handeln muss. Trotz der Zeitknappheit konnte noch ein Tag vor der entscheidenden Bundesratssitzung ein korrigierender Änderungsantrag eingebracht werden. Dadurch werden nun Tausende von Finanzdienstleistern, die keine kaufmännische Ausbildung haben und in den letzten Jahren „Fachberater für Finanzdienstleistungen IHK“ wurden, von einer erneuten Prüfung befreit.

Dabei konnte sogar noch mehr erreicht werden: Die erforderliche Berufserfahrung in der Versicherungsvermittlung für IHK-Fachberater ohne kaufmännische Ausbildung wurde auf nur noch 2 Jahre herabgesetzt. Damit verkürzt sich diese Anforderung an die Berufserfahrung im Vergleich zum letzten Ministeriumsentwurf sogar um ein Jahr. Der Änderungsantrag des Landes Baden-Württemberg kann auf der GOING PUBLIC! Homepage eingesehen werden (www.going-public.edu).



Herr Frank Rottenbacher
Tel.: +49 (030) 68 29 85-0
Fax: +49 (030) 68 29 85-22
E-Mail: F.Rottenbacher@going-public.edu

GOING PUBLIC!
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