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11.07.2007 - dvb-Presseservice

GOING PUBLIC!: IHK-Sachkundeprüfung darf zeitnah nur einmal wiederholt werden

Am 11.05.2007 hat der Bundesrat noch eine versteckte, aber weitreichende Änderung in das neue Versicherungsvermittlerrecht eingebracht. So müssen Vermittler, die zweimal durch die IHKSachkundeprüfung gefallen sind, jeweils wieder ein Jahr warten, bis sie erneut antreten dürfen (§ 3 Abs. 9 VersVermV)[1].

„Diese Regelung zeigt deutlich, dass eine gute Vorbereitung auf die IHK-Sachkundeprüfung existenziell wichtig ist. Denn wer die Prüfung bzw. die Vorbereitung auf die IHK-Prüfung zu lax angeht, kann somit schnell ein Jahr zusätzlich auf seine Erlaubnis gem. § 34d GewO warten. Wenn diese Wartezeit dann noch in das Jahr 2009 reinreicht, darf ab dem 01.01.2009 bis zum Prüfungsbestehen bzw. bis zur Erlaubniserteilung kein Geschäft mehr geschrieben werden. Und das wird dann richtig teuer“, erläutert GOING PUBLIC!-Vorstand Ronald Perschke die Verordnung. „Ich rate daher dringend von irgendwelchen Kurzseminaren, Fernlehrgängen oder reinen eLearning-Angeboten ab. Zum Prüfungszeitpunkt sollte man also gut vorbereitet sein und keine Freischüsse riskieren“, so Perschke weiter.

GOING PUBLIC! bietet bundesweite Blended-Learning-Lehrgänge zur IHK-Sachkundeprüfung „Versicherungsfachfrau/- mann IHK“ an. Der Einstieg in einen Lehrgang kann monatlich erfolgen. Dort werden die 13 Intensiv-Seminartage dann optimal mit eLearning-Modulen und Literatur verbunden. Ronald Perschke: „Unsere Teilnehmer profitieren somit von dem Erfahrungsschatz kompetenter Dozentinnen und Dozenten und können an ca. 1.500 Online-Übungsaufgaben jederzeit trainieren. Selbst eine Prüfungssimulation steht bei GOING PUBLIC! für alle Teilnehmer online bereit.“

Der auf die Finanzdienstleistungsbranche spezialisierte Qualifikationsanbieter hat bereits über 5.000 Teilnehmer/-innen erfolgreich auf IHK-Prüfungen vorbereitet und zählt damit zu den bundesweit führenden Anbietern. GOING PUBLIC! arbeitet nach einem zertifizierten Qualitätsmanagement und ist zu 100 % in Privatbesitz. Das garantiert allen Kunden absolute Neutralität. 30 renommierte Unternehmen der Finanzdienstleistungsbranche empfehlen explizit die IHK-Fachberater- und IHK-Fachwirt-Studiengänge von GOING PUBLIC!


[1] § 3 Abs. 9 VersVermV: „Die Prüfung kann beliebig oft wiederholt werden, jedoch muss zwischen den einzelnen Wiederholungsversuchen vom zweiten Prüfungsversuch an mindestens ein Jahr Abstand liegen.“



Herr Frank Rottenbacher
Tel.: +49 (030) 68 29 85-0
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E-Mail: F.Rottenbacher@going-public.edu

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