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15.11.2006 - dvb-Presseservice

GOING PUBLIC!: Zeitplan „Vermittlerrichtlinie für Makler und Vermittler“

Die Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts ist Ende Oktober vom Deutschen Bundestag in dritter Lesung beschlossen worden. Am 24.11.2006 wird das Gesetz noch im Bundesrat behandelt und dann höchstwahrscheinlich noch dieses Jahr verkündet werden.

Mit dieser Verkündigung im Bundesgesetzplan ergibt sich eine Art Fahrplan für Makler und Vermittler. „Was ist ab wann zu tun? Und was brauche ich bis wann?“ Folgende Übersicht gibt Auskunft über die jeweiligen Zeitpunkte und Anforderungen.

Die GOING PUBLIC! Liste für Makler und Vermittler:

 

Vermögensschadenshaftpflicht (VSH)

Ab wann ist die Vermögensschadenshaftpflicht zwingend notwendig?

Ab Inkrafttreten des neuen Vermittlerrechts, also fünf Monate nach seiner Verkündung. Das wird wahrscheinlich Mitte/ Ende Mai 2007 sein (also nicht zwingend am 01.06.2007 wie mancherorts behauptet wird).

Ab wann sollten Sie sich um eine den gesetzlichen Anforderungen genügende VSH kümmern?

Ab sofort!

Information, Beratung, Dokumentation

Ab wann muss informiert, beraten und dokumentiert werden?

Ab Inkrafttreten des neuen Vermittlerrechts, also fünf Monate nach seiner Verkündung. Das wird ca. Mitte/ Ende Mai 2007 sein.

Ab wann sollten Sie sich um Lösungen kümmern (zum Beispiel Beratungsprotokolle sichten etc.)

Ab sofort

Ab wann sollten Sie in die praktische Erprobung gehen, um einen „Kaltstart“ im Mai 2007 zu vermeiden?

Ab Anfang 2007

Qualifikation für bereits tätige Makler/ Vermittler

Ab wann ist ein Qualifikationsnachweis erforderlich?

 

(Müssen Sie sich überhaupt qualifizieren? Machen Sie den kostenlosen Check: www.richtlinien-check.de)

Ab dem 01.01.2009, wenn das Gesetz noch dieses Jahr verkündet wird. (Ausnahme/ Bestandsschutz: Kein Qualifikationsnachweis erforderlich, wenn seit dem 31.08.2000 ununterbrochen Versicherungen vermittelt wurde und bis 31.12.2008 die Erlaubnis beantragt wird.)

Wann sollten Sie sich spätestens der IHK-Prüfung stellen?

Frühjahr / Sommer 2008. Hintergrund: Wenn die Prüfung erst im Herbst/ Winter 2008 geschrieben und nicht bestanden wird, würde das einem Berufsverbot ab dem 01.01.2009 gleichkommen.

Wann sollten Sie mit der Qualifikation beginnen?

Starten Sie jetzt mit Ihrer Qualifikation. Wenn Sie zum betroffenen Personenkreis gehören, müssen Sie die Prüfung so oder so ablegen. Wenn Sie gleich Anfang 2007 mit Ihrer Qualifikation starten, sind Sie zeitlich auf der sicheren Seite. Sie können sich ein Durchfallen erlauben und laufen nicht offenen Auges in eine Zeitfalle, die im zeitweiligen Berufsverbot enden kann.

Für Berufseinsteiger (ab Inkrafttreten des Gesetzes)

Was müssen Berufseinsteiger beachten?

Vor der Versicherungsvermittlung muss ab Inkrafttreten des Gesetzes bei der zuständigen IHK die Erlaubnis nach §34d GewO eingeholt werden. Dazu muss grundsätzlich vorhanden sein….

· …„angemessene Kenntnisse und Fertigkeiten“. Es muss also eine erfolgreich abgelegte Prüfung zur/-m Versicherungsfachfrau/-mann IHK oder eine andere anerkannte Qualifikation nachgewiesen werden.

§ …ein „guter Leumund“. Das bedeutet, dass der Antragsteller in den letzten fünf Jahren vor Stellung des Antrages wegen eines Verbrechens oder wegen Diebstahls, Unterschlagung, Erpressung, Betruges, Untreue, Geldwäsche, Urkundenfälschung, Hehlerei, Wuchers oder einer Insolvenzstraftat rechtskräftig verurteilt worden ist. Außerdem muss der Antragsteller in „geordneten Vermögensverhältnissen“ leben. Dies ist in der Regel der Fall, wenn kein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Antragsstellers eröffnet wurde.

· …eine europaweit gültige Vermögensschadenshaftpflicht mit folgenden Mindestversicherungssummen: 1.000.000 Euro pro Schadenfall und 1.500.000 Euro pro Jahr.

Es gilt also ab Mai 2007 eine ähnliche Regel wie beim Führerschein: Zuerst die Erlaubnis beantragen und dann erst loslegen.

 

(Trotz sorgfältiger Erstellung kann GOING PUBLIC! keine Gewähr für die
Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben übernehmen.)

GOING PUBLIC! bietet als einziger unabhängiger Qualifikationsanbieter bundesweit offene Lehrgänge zur Versicherungsfachfrau/-mann an, der neuen Mindestqualifikation für Versicherungsvermittler. Bei den Vorbereitungsstudiengängen zu den öffentlich-rechtlichen Abschlüssen Fachberater/-in für Finanzdienstleistungen (IHK) und Fachwirt/-in für Finanzberatung (IHK) hat GOING PUBLIC! das bundesweit führende Studienkonzept mit den bisher meisten Absolventen entwickelt. 30 renommierte Unternehmen der Finanzdienstleistungsbranche empfehlen die GOING PUBLIC! Studiengänge zu diesen Abschlüssen.



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