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25.07.2007 - dvb-Presseservice

Gartenmöbel nicht immer versichert

Gartenmöbel die auf einer offenen Terrasse stehen, sind in der Regel nicht durch die Hausratversicherung geschützt. Die leistet nur, wenn sich Gegenstände am vertraglich festgelegten Versicherungsort befinden, weist die uniVersa Versicherung darauf hin. Nach den Versicherungsbedingungen ist dies die Wohnung einschließlich der Räume in Nebengebäuden. Eine nicht eingefriedete Terrasse, die unmittelbar in den Garten übergeht, gehöre nicht zur Wohnung, bestätigte zuletzt das Amtsgericht München (AZ 251C, 19971/06). Offene Terrassen zählen stattdessen zur Umgebung des Wohnhauses, ähnlich wie ein Garten oder ein Hof. Dort abgestellte Gegenstände und Gartenmöbel seien deshalb in der Hausratversicherung nicht mitversichert, so die Richter. Allerdings gibt es mittlerweile vereinzelt Angebote am Markt, die bei Sturm- und Hagelschäden sowie bei Diebstahl von Gartenmöbeln leisten. Versicherte, die auf der sicheren Seite sein wollen, sollten im Kleingedruckten nachlesen oder bei ihrer Versicherung nachfragen, ob dies der Fall ist, rät die uniVersa.



Herr Stefan Taschner
Tel.: +49 0911 5307-1698
Fax: +49 0911 5307-1676
E-Mail: taschner@uniVersa.de

uniVersa Versicherungen
Sulzbacher Straße 1-7
90489 Nürnberg
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