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11.05.2011 - dvb-Presseservice

Gastland Deutschland: Besucher aus dem Ausland richtig versichern

Versicherung muss Anforderungen an Schengen-Visa erfüllen

Sommerzeit ist nicht nur Reisezeit, sondern auch Besuchszeit. Viele Deutsche laden gerade in den großen Ferien Verwandte oder Freunde aus dem Ausland zu sich ein. Wer Besuch aus Nicht-EU-Staaten empfängt, muss den deutschen Behörden den Nachweis einer Reisekrankenversicherung einreichen, damit den Gästen ein kurzfristiges Visum, das sogenannte Schengen-Visum, erteilt wird.

Empfehlungen für Besucherversicherungen dürfen die Botschaften, Konsulate und Ausländerämter allerdings nicht aussprechen. So müssen sich Gast oder Gastgeber selbst mit den Anforderungen an eine vernünftige Police befassen. Sie sollten sich beispielsweise fragen, ob geplant ist, neben Deutschland noch weitere europäische Länder zu bereisen, um ggf. einen Tarif auszusuchen, der sie überall gleichermaßen schützt.

Die Auswahl an Versicherungen für ausländische Gäste ist nicht groß, aber es gibt doch einige. Weil Preise und Leistungen stark variieren, lohnt sich das Vergleichen.

Ein spezieller Vergleich dieser Besucherversicherungen findet sich hier: http://www.reiseversicherung.com/vergleich/vergleich_besucherversicherung.html

Dort kann man die Versicherung auch gleich online abschließen.



Frau Cordula Walter-Bolhöfer
Tel.: +49 (0) 2247 9194 -78
Fax: +49 (0) 2247 9194 -20
E-Mail: cwalter@dr-walter.com

Dr. Walter GmbH
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http://www.dr-walter.com

Über die Dr. Walter GmbH

Die Dr. Walter GmbH betreibt die Website www.reiseversicherung.com und ist führend im Bereich der privaten und geschäftlichen Reisen und Auslandsaufenthalte. Im vorletzten Jahr feierte das Unternehmen sein 50-jähriges Firmenjubiläum. Die Kernkompetenz der Dr. Walter GmbH liegt in der Entwicklung und Vermittlung von maßgeschneiderten Versicherungsprodukten für Reisende wie Au-pairs, Sprachschüler, Studierende und Mitarbeiter von internationalen Wirtschaftsunternehmen und Hilfsorganisationen.