Gebäudereiniger und andere Gewerbe: Arbeitnehmer jetzt sofort melden
Ab sofort sind Arbeitgeber bestimmter
Wirtschaftsbereiche gesetzlich verpflichtet, bei der Einstellung von
Mitarbeitern schon zu Beginn der Beschäftigung eine Sofortmeldung abzugeben. Wie
die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover dazu mitteilt, dient diese
Neuregelung der Bekämpfung von Schwarzarbeit und unfairem Wettbewerb.
Das neue Meldeverfahren gilt für
Bauunternehmen, das Gaststätten- und Beherbergungs-, Personenbeförderungs-,
Speditions-, Transport- und damit verbundene Logistikgewerbe sowie für
Schausteller- und Gebäudereinigungsbetriebe. Darüber hinaus für Unternehmen der
Forst- und der Fleischwirtschaft sowie Firmen, die sich am Auf- und Abbau von
Messen und Ausstellungen beteiligen.
Wichtig: Die Sofortmeldung ersetzt nicht die reguläre Anmeldung. Sie muss
auch weiterhin bei der ersten Entgeltabrechnung - spätestens innerhalb von sechs
Wochen nach der Beschäftigungsaufnahme - der Einzugsstelle (gesetzliche
Krankenkassen bzw. Minijobzentrale) übermittelt werden.
Die Sofortmeldung kann wie alle anderen Meldungen zur
Sozialversicherung aus den Entgeltabrechnungsprogrammen abgegeben werden. Es
besteht aber auch die Möglichkeit, dafür die Ausfüllhilfe „sv.net“, die im
Internet unter www.itsg.de rund um die Uhr und kostenlos zur Verfügung steht, zu
nutzen. Die Meldungen werden bei der Datenstelle der Rentenversicherungsträger
gespeichert und können von den Ermittlungsbehörden bei Prüfungen der
ordnungsgemäßen Anmeldung zur Sozialversicherung vor Ort abgerufen
werden.
Herr Wolf-Dieter Burde
Tel.: 0511 829-2634
Fax: 0511 829-2635
E-Mail: wolf-dieter.burde@drv-bsh.de
Deutsche Rentenversicherung
Braunschweig-Hannover
Lange Weihe 2
30880 Laatzen
www.deutsche-rentenversicherung-braunschweig-hannover.de