Gebäudeversicherung nach VGB 2008: Ausschluss von Schäden durch Regenwasser aus Fallrohren

Das OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass ein Regenfallrohr, das an eine Zuleitung zu einer im Gebäude befindlichen Regenwasserzisterne angeschlossen ist, zugleich als Fallrohr und Zuleitungsrohr der Wasserversorgung gilt mit (OLG Frankfurt, 25.03 ...

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