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18.12.2007 - dvb-Presseservice

Gefährliche Schussfahrt: Beim Skifahren fährt das Risiko mit

Richtiger Versicherungsschutz für Wintersportler

Karlsruhe, Dezember 2007: Verschneite Hänge und Pisten sind ein Paradies für Wintersportler. Ein gefährliches Paradies: Allein in Österreich verunglücken jährlich ungefähr 80.000 Skifahrer und Snowboarder so schwer, dass sie stationär behandelt werden müssen. Weil das Unfallrisiko bei jeder Schussfahrt mitfährt, sollte jeder Pistengänger über ausreichenden Versicherungsschutz nachdenken - bevor er sich auf die gewachsten Bretter stellt. Mit der richtigen Versicherung oder einem Paket aus sinnvoll kombinierten Versicherungsprodukten sind die finanziellen Schäden eines Skiunfalls abgedeckt. Darauf macht Abteilungsdirektor Markus Welker vom Badischen Gemeinde-Versicherungs-Verband (BGV) zu Beginn der Skisaison aufmerksam.

Die private Haftpflichtversicherung springt dann ein, wenn es beispielsweise zwischen Skifahrern zu folgenschweren Zusammenstößen gekommen ist. Die Versicherung ersetzt Schadensersatzansprüche des Unfallgegners und der regressierenden Sozialversicherungsträger, sofern man den Unfall schuldhaft verursacht hat. In diesem Zusammenhang übernimmt die Privathaftpflichtversicherung auch noch die Prüfung der Frage, ob man überhaupt schuld ist, inkl. evtl. anfallender Gerichtskosten. Wer gegen die Risiken des Alltags eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, der braucht für den Skiurlaub keine gesonderte Police: Diese Versicherung gilt auch im Ausland und auch im Rahmen von Skisportaktivitäten. "Ein derartiger Schutz ist ohnehin unverzichtbar und kostet obendrein wenig", erklärt Welker.

Private Unfallversicherung lindert die größten Nöte. Häufig verletzt sich auch der Unfallverursacher selbst. Hier greift die private Unfallversicherung und schützt den Skifahrer vor den finanziellen Folgen seines Unfalls � und zwar weltweit. Dabei spielt es keine Rolle, ob ein Dritter beteiligt war oder ob sich der Hobbysportler im Übereifer das Knie verdreht hat. Im Schadenfall zahlt die Unfallversicherung bei Invalidität oder Teilinvalidität eine vertraglich vereinbarte Summe an den Versicherten. Auch schließt die Versicherung Such-, Rettungs- und Bergungskosten ein. "Der Leistungsumfang der privaten Unfallversicherung lässt sich aus einzelnen Bausteinen bedarfsgerecht zusammenstellen", so Welker. So kann beispielsweise ein Krankentagegeld als Ersatz für einen möglichen Verdienstausfall vereinbart werden.

Krank im Urlaub - das kann teuer werden. Damit nach Unfall oder Krankheit die medizinische Versorgung im Ausland nicht zum finanziellen Fiasko wird, empfiehlt sich der Abschluss einer privaten Auslandsreise-Krankenversicherung. Sie erstattet alle Kosten für ambulante oder stationäre Heilbehandlungen am Urlaubsort sowie für erforderliche Arzneimittel. Diese private Auslandspolice lohnt sich in erster Linie für gesetzlich Krankenversicherte. Die können zwar mit ihrem Auslandskrankenschein den Arzt in Österreich, der Schweiz oder Frankreich aufsuchen, doch der verlangt häufig Bares - und dieses Geld wird von der gesetzlichen Krankenkasse nicht in jedem Fall zurückerstattet. Mit der privaten Auslandsreise-

Krankenversicherung gibt es keine Scherereien: Gegen Vorlage der Originalrechnung des ausländischen Arztes werden die Kosten für die Heilbehandlung umgehend erstattet. Für den kostspieligen Rücktransport ins Heimatland kommt die gesetzliche Krankenversicherung grundsätzlich nicht auf. Hier heißt es auch für die privat Versicherten aufgepasst: Mancher private Krankenversicherer haftet in einem solchen Falle nicht. Ein Blick in die Versicherungsunterlagen schafft vor Reiseantritt Klarheit darüber, ob die Auslandsreise-Krankenpolice diese Versicherungslücke schließen muss. 



Herr Hans-Christian Schmidt
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