Gefährliche Schussfahrt
Richtiger Versicherungsschutz für Wintersportler
Schneeweiß gezuckerte Bergkuppen, klirrende Kälte und ein stahlblauer Himmel – für viele sind das drei Gründe, die gegen einen Sommerurlaub unter Palmen sprechen. Sie wedeln lieber gut präparierte
Pisten herunter und frönen auf einer gemütlichen Hütte dem Après-Ski. Doch der Traum vom Winterurlaub kann schnell zum Alptraum werden, durch Unachtsamkeit oder Pech. Allein in Österreich verunglücken
jährlich ungefähr 80.000 Skifahrer und Snowboarder so schwer, dass sie stationär behandelt werden müssen. Weil das Unfallrisiko bei jeder Schussfahrt mitfährt, sollte jeder Pistengänger über
ausreichenden Versicherungsschutz nachdenken – bevor er sich auf die gewachsten Bretter stellt. Mit der richtigen Versicherung oder einem Paket aus sinnvoll kombinierten Versicherungsprodukten sind
die finanziellen Schäden eines Skiunfalls abgedeckt. Darauf macht Abteilungsdirektor Markus Welker vom BGV / Badische Versicherungen (BGV) zu Beginn der Skisaison aufmerksam.
Die private Haftpflichtversicherung springt dann ein, wenn es beispielsweise zwischen Skifahrern zu folgenschweren Zusammenstößen gekommen ist. Die Versicherung ersetzt
Schadensersatzansprüche des Unfallgegners und der regressierenden Sozialversicherungsträger, sofern man den Unfall schuldhaft verursacht hat. In diesem Zusammenhang übernimmt die
Privathaftpflichtversicherung auch noch die Prüfung der Frage, ob man überhaupt schuld ist, inkl. evtl. anfallender Gerichtskosten. Wer gegen die Risiken des Alltags eine private
Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, der braucht für den Skiurlaub keine gesonderte Police: Diese Versicherung gilt auch im Ausland und auch im Rahmen von Skisportaktivitäten. „Ein derartiger
Schutz ist ohnehin unverzichtbar und kostet obendrein wenig“, erklärt Welker.
Häufig verletzt sich auch der Unfallverursacher selbst. Hier greift die private Unfallversicherung und schützt den Skifahrer vor den finanziellen Folgen seines Unfalls – und
zwar weltweit. Dabei spielt es keine Rolle, ob ein Dritter beteiligt war oder ob sich der Hobbysportler im Übereifer das Knie verdreht hat. Im Schadenfall zahlt die Unfallversicherung bei Invalidität
oder Teilinvalidität eine vertraglich vereinbarte Summe an den Versicherten. Auch schließt die Versicherung Such-, Rettungs- und Bergungskosten ein. „Der Leistungsumfang der privaten
Unfallversicherung lässt sich aus einzelnen Bausteinen bedarfsgerecht zusammenstellen“, so Welker. So kann beispielsweise ein Krankentagegeld als Ersatz für einen möglichen Verdienstausfall vereinbart
werden.
Krank im Urlaub – das kann teuer werden. Damit nach Unfall oder Krankheit die medizinische Versorgung im Ausland nicht zum finanziellen Fiasko wird, empfiehlt sich der Abschluss einer
privaten Auslandsreise-Krankenversicherung. Sie erstattet die Kosten für plötzlich auftretende Krankheiten und Unfälle am ausländischen Urlaubsort. Diese private Auslandspolice lohnt
sich in erster Linie für gesetzlich Krankenversicherte. Die können zwar mit ihrem Auslandskrankenschein den Arzt in Österreich, der Schweiz oder Frankreich aufsuchen, doch der verlangt häufig Bares –
und dieses Geld wird von der gesetzlichen Krankenkasse nicht in jedem Fall zurückerstattet. Mit der privaten Auslandsreise-Krankenversicherung gibt es keine Scherereien: Gegen Vorlage der
Originalrechnung des ausländischen Arztes werden die Kosten für die Heilbehandlung umgehend erstattet. Für den kostspieligen medizinisch notwendigen Rücktransport ins Heimatland kommt die gesetzliche
Krankenversicherung grundsätzlich nicht auf. Hier heißt es auch für die privat Versicherten aufgepasst: Mancher private Krankenversicherer haftet in einem solchen Falle nicht. Ein Blick in die
Versicherungsunterlagen schafft vor Reiseantritt Klarheit darüber, ob die Auslandsreise-Krankenpolice diese Versicherungslücke schließen muss.
Wenn der Schnee fehlt, ändert daran natürlich auch eine gute Versicherung nichts. Möglicherweise hat der Reiseveranstalter eine Garantie für gute Schneeverhältnisse gegeben und kann dann haftbar
gemacht werden. Ob er von alleine zahlt, ist dabei aber fraglich. Wer eingeschneit am Urlaubsort festsitzt und nicht rechtzeitig zum Urlaubsende zu Hause ist, darf deshalb nicht gekündigt bekommen. In
beiden Fällen gilt: Im Zweifelsfall bekommt man erst vor Gericht recht. Wer eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat, ist da fein raus. Wer gut versichert ist, kann also
beruhigt in den Skiurlaub fahren – und sich doppelt freuen, wenn am Ende doch wie erwartet alles glatt läuft.
Herr Christoph Schlager
Referat Unternehmenskommunikation
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Der BGV bildet gemeinsam mit seinen Tochterunternehmen Badische Allgemeine Versicherung AG und Badische Rechtsschutzversicherung AG die Unternehmensgruppe BGV / Badische Versicherungen. Er ist eine feste Größe am Versicherungsstandort Karlsruhe und zählt mit fast 700 Mitarbeitern zu den bedeutenden
Arbeitgebern in der Region.