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16.12.2009 - dvb-Presseservice

Gefährliche Schussfahrt

Richtiger Versicherungsschutz für Wintersportler

Schneeweiß gezuckerte Bergkuppen, klirrende Kälte und ein stahlblauer Himmel – für viele sind das drei Gründe, die gegen einen Sommerurlaub unter Palmen sprechen. Sie wedeln lieber gut präparierte Pisten herunter und frönen auf einer gemütlichen Hütte dem Après-Ski. Doch der Traum vom Winterurlaub kann schnell zum Alptraum werden, durch Unachtsamkeit oder Pech. Allein in Österreich verunglücken jährlich ungefähr 80.000 Skifahrer und Snowboarder so schwer, dass sie stationär behandelt werden müssen. Weil das Unfallrisiko bei jeder Schussfahrt mitfährt, sollte jeder Pistengänger über ausreichenden Versicherungsschutz nachdenken – bevor er sich auf die gewachsten Bretter stellt. Mit der richtigen Versicherung oder einem Paket aus sinnvoll kombinierten Versicherungsprodukten sind die finanziellen Schäden eines Skiunfalls abgedeckt. Darauf macht Abteilungsdirektor Markus Welker vom BGV / Badische Versicherungen (BGV) zu Beginn der Skisaison aufmerksam.

Die private Haftpflichtversicherung springt dann ein, wenn es beispielsweise zwischen Skifahrern zu folgenschweren Zusammenstößen gekommen ist. Die Versicherung ersetzt Schadensersatzansprüche des Unfallgegners und der regressierenden Sozialversicherungsträger, sofern man den Unfall schuldhaft verursacht hat. In diesem Zusammenhang übernimmt die Privathaftpflichtversicherung auch noch die Prüfung der Frage, ob man überhaupt schuld ist, inkl. evtl. anfallender Gerichtskosten. Wer gegen die Risiken des Alltags eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, der braucht für den Skiurlaub keine gesonderte Police: Diese Versicherung gilt auch im Ausland und auch im Rahmen von Skisportaktivitäten. „Ein derartiger Schutz ist ohnehin unverzichtbar und kostet obendrein wenig“, erklärt Welker.

Häufig verletzt sich auch der Unfallverursacher selbst. Hier greift die private Unfallversicherung und schützt den Skifahrer vor den finanziellen Folgen seines Unfalls – und zwar weltweit. Dabei spielt es keine Rolle, ob ein Dritter beteiligt war oder ob sich der Hobbysportler im Übereifer das Knie verdreht hat. Im Schadenfall zahlt die Unfallversicherung bei Invalidität oder Teilinvalidität eine vertraglich vereinbarte Summe an den Versicherten. Auch schließt die Versicherung Such-, Rettungs- und Bergungskosten ein. „Der Leistungsumfang der privaten Unfallversicherung lässt sich aus einzelnen Bausteinen bedarfsgerecht zusammenstellen“, so Welker. So kann beispielsweise ein Krankentagegeld als Ersatz für einen möglichen Verdienstausfall vereinbart werden.

Krank im Urlaub – das kann teuer werden. Damit nach Unfall oder Krankheit die medizinische Versorgung im Ausland nicht zum finanziellen Fiasko wird, empfiehlt sich der Abschluss einer privaten Auslandsreise-Krankenversicherung. Sie erstattet die Kosten für plötzlich auftretende Krankheiten und Unfälle am ausländischen Urlaubsort. Diese private Auslandspolice lohnt sich in erster Linie für gesetzlich Krankenversicherte. Die können zwar mit ihrem Auslandskrankenschein den Arzt in Österreich, der Schweiz oder Frankreich aufsuchen, doch der verlangt häufig Bares – und dieses Geld wird von der gesetzlichen Krankenkasse nicht in jedem Fall zurückerstattet. Mit der privaten Auslandsreise-Krankenversicherung gibt es keine Scherereien: Gegen Vorlage der Originalrechnung des ausländischen Arztes werden die Kosten für die Heilbehandlung umgehend erstattet. Für den kostspieligen medizinisch notwendigen Rücktransport ins Heimatland kommt die gesetzliche Krankenversicherung grundsätzlich nicht auf. Hier heißt es auch für die privat Versicherten aufgepasst: Mancher private Krankenversicherer haftet in einem solchen Falle nicht. Ein Blick in die Versicherungsunterlagen schafft vor Reiseantritt Klarheit darüber, ob die Auslandsreise-Krankenpolice diese Versicherungslücke schließen muss.

Wenn der Schnee fehlt, ändert daran natürlich auch eine gute Versicherung nichts. Möglicherweise hat der Reiseveranstalter eine Garantie für gute Schneeverhältnisse gegeben und kann dann haftbar gemacht werden. Ob er von alleine zahlt, ist dabei aber fraglich. Wer eingeschneit am Urlaubsort festsitzt und nicht rechtzeitig zum Urlaubsende zu Hause ist, darf deshalb nicht gekündigt bekommen. In beiden Fällen gilt: Im Zweifelsfall bekommt man erst vor Gericht recht. Wer eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat, ist da fein raus. Wer gut versichert ist, kann also beruhigt in den Skiurlaub fahren – und sich doppelt freuen, wenn am Ende doch wie erwartet alles glatt läuft.




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Der BGV bildet gemeinsam mit seinen Tochterunternehmen Badische Allgemeine Versicherung AG und Badische Rechtsschutzversicherung AG die Unternehmensgruppe BGV / Badische Versicherungen. Er ist eine feste Größe am Versicherungsstandort Karlsruhe und zählt mit fast 700 Mitarbeitern zu den bedeutenden Arbeitgebern in der Region.