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02.10.2007 - dvb-Presseservice

Gefährliches Vertrauen in die Technik

(OVB) Immer mehr moderne Mittelklassewagen sind mit elektronischen Einparkhilfen ausgestattet. Diese heißen mit einem Fachbegriff „Park-Distance-Control-System“. Gemessen wird der Abstand von der hinteren Stoßstange des Fahrzeugs bis zum nächsten Hindernis. Allerdings haben einparkende Autofahrer trotz dieser technischen Finesse keine Garantie, dass sie nicht doch einen Unfall verursachen. Und dann stellen sich zwangsläufig die Schuldfrage und jene nach dem Schadenersatz. Eine Antwort gibt das Amtsgericht (AG) München in seiner Entscheidung unter dem Aktenzeichen 275 C 15658/07. Kernaussage: Autofahrer sollten sich nicht ausschließlich auf die elektronische Einparkhilfe verlassen, sondern selbst nach hinten schauen, um sich davon zu überzeugen, dass die Bahn frei ist. Wer dies nicht tut und allein der Technik traut, muss bei einem Unfall Schadenersatz leisten.



Frau Antje Schweitzer
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E-Mail: aschweitzer@ovb.de

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Über die OVB Holding AG

Die OVB Holding AG mit Sitz in Köln ist einer der führenden europäischen Finanzvertriebe. Seit ihrer Gründung im Jahr 1970 steht die kundenorientierte Beratung privater Haushalte hinsichtlich Versicherungsschutz, Vermögensauf- und -ausbau, Altersvorsorge und Immobilienerwerb im Mittelpunkt ihrer Geschäftstätigkeit. Derzeit berät die OVB europaweit 2,5 Mio. Kunden und arbeitet mit über 100 renommierten Produktpartnern zusammen. Die OVB Holding AG ist aktuell in insge-samt 14 Ländern aktiv und beschäftigt über 9.600 Mitarbeiter. In 2006 erwirtschaf-tete das Unternehmen, das seit Juli 2006 an der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) notiert ist, Gesamtvertriebsprovisionen in Höhe von 213,3 Mio. Euro sowie ein EBIT von 24,1 Mio. Euro.