Unfallversicherung zum Tag gegen Lärm
Ein einmal erworbener Gehörschaden ist nicht heilbar. Darauf weist die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) anlässlich des Tages gegen den Lärm am 16. April hin. Langjährige, hohe Geräuschpegel können die Haarzellen im Innenohr zerstören, die sich nicht neu bilden. Auch ein Hörgerät ist bei Lärmschwerhörigkeit kein Allheilmittel, denn es korrigiert den Hörschaden nicht so wie beispielsweise eine Brille eine verminderte Sehleistung. Lärmschutz am Arbeitsplatz und in der Freizeit ist deshalb die beste Prävention.
Mehr als fünf Millionen Menschen sind am Arbeitsplatz Gehör schädigendem Lärm ausgesetzt. Mit rund 5.000 neuen bestätigten Fällen pro Jahr ist Lärmschwerhörigkeit die zweithäufigste Berufskrankheit in Deutschland. Aus diesem Grund gilt am Arbeitsplatz ein strenger Grenzwert von 85 Dezibel (dB(A)) für die zulässige Tagesbelastung. Gefahr für das Gehör ergibt sich allerdings nicht nur aus Arbeitslärm, sondern auch aus Freizeitlärm. "Und in der Freizeit nimmt die Belastung durch Lärm ständig zu", beklagt Dr. Martin Liedtke, Lärmexperte im Institut für Arbeitsschutz (BGIA) der DGUV. Der Experte verweist dabei auf die technische Entwicklung und ihren Einfluss auf das Freizeitverhalten: "Was bei Jugendlichen der zu laute MP3-Player und der Discobesuch, ist beim Durchschnittserwachsenen der Laubbläser oder die Schlagbohrmaschine." In allen Fällen kann der Lärm die zulässige Tagesbelastung überschreiten; dies macht Schutzmaßnahmen notwendig.
Herr Stefan Boltz
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