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06.12.2006 - dvb-Presseservice

Geldwäscheproblematik in der Assekuranz noch unterschätz

  • Strukturelle Gründe für geringes Meldeaufkommen?
  • Technische Verfahren helfen beim Aufdecken typischer Muster

Miami / Bensheim – 5. Dezember 2006 – Im Rahmen der Diskussion um die 3. EU-Direktive gegen Geldwäsche und Terrorismus-Finanzierung stehen Versicherungen nicht im Fokus, doch auch sie sind von Geldwäsche betroffen. Die Fachwelt streitet über die Relevanz der Geldwäscheproblematik in der Assekuranz. Derzeit versuchen Experten, versicherungstypische Geldwäsche-Muster zu identifizieren. Wenn diese in den Research-Systemen der Versicherer über ein automatisiertes Verfahren geprüft werden, kann die Aufklärungsquote verbessert werden - darauf weisen die auf Geldwäsche-Prävention spezialisierten Unternehmen WorldCompliance und TONBELLER hin.

Die relativ geringe Gesamtzahl der Verdachtsanzeigen an die Financial Intelligence Unit (FIU) des BKA, die aus dem Assekuranzbereich stammen, wird oft als Hinweis gesehen, dass Versicherungen kaum von Geldwäsche betroffen sind. Doch es ist ungeklärt, ob nicht möglicherweise die Geschäftsstrukturen von Versicherungen die Entdeckung von Geldwäscheversuchen erschweren und so ein größerer Anteil unentdeckt bleibt. So stellte die Financial Action Task Force on Money Laundering (FATF) in ihrem „Bericht über Geldwäsche- Typologien und Typologien der Finanzierung des Terrorismus 2003-2004“ fest, dass „die wesentliche Schwachstelle im Versicherungssektor in Bezug auf Geldwäsche wahrscheinlich im Integrations- und Strukturierungsstadium des Geldwäschezyklus liegt“.

„Versicherungen sehen sich in anderer Weise mit der Problematik der Geldwäsche konfrontiert als Banken“, erläutert Dirk Mohrmann, Geschäftsführer von WorldCompliance. „Der Pfiff ist, branchenspezifische Typologien zu kennen und die Research- und Anti-Money-Laundering-Systeme darauf auszurichten. Solide „Know-Your-Customer“ Verfahren in Kombination mit technisch ausgereifter Mustererkennung führen zu einer besseren Erkennung der Geldwäsche- Vorfälle und zu qualifizierten Verdachtsmeldungen nach dem GwG.“ World- Compliance stellt dafür eine Datenbank mit über 800.000 der Korruption, Geldwäsche oder des Terrorismus verdächtigter Personen bereit, die weltweit zum Schutz der Integrität des Finanzwesens eingesetzt wird.

Versicherungen sind potenziell für Geldwäsche anfällig, da ihre Produkte oft über Makler oder Agenten vertrieben werden, die nur bedingt der direkten Kontrolle des Versicherungsgebers unterstehen und darum von Geldwäschern oft als Vertragspartner bevorzugt werden. Da zudem Begünstigter und Policeninhaber häufig unterschiedliche Personen sind, ist es schwieriger, der Sorgfaltspflicht vollends nachzukommen. Der Bericht der FATF nennt unter anderem den folgenden typischen Fall der Geldwäsche mit Hilfe von Versicherungen: Ein Kunde schließt bei einem Versicherungsunternehmen eine fondbasierte Police ab. Die Versicherung wird „überbezahlt“. Das gewaschene Geld fließt zum Beispiel als telegraphische Überweisung oder Scheck zurück. Die Beweggründe für die Überweisung von einer renommierten Versicherungsgesellschaft werden in der Regel selten geprüft - ideale Voraussetzungen, über eine legale Leistung „schmutziges Geld“ zu waschen.

Typische Indikatoren für Geldwäsche im Versicherungsbereich sind etwa:

- Provisorisch berechnete Prämien für einen Versicherungsvertrag werden von einem Kunden äußerst bereitwillig und schnell gezahlt

- Versicherungsverträge mit hohem Beitrag und kurzer Laufzeit

- Frühzeitige Kündigung von Policen im Investmentbereich, insbesondere wenn ein gewisser wirtschaftlicher Verlust in Kauf genommen wird

- Anonymisierte Zahlungen aus dem Ausland

„Versicherer, die ihren Kundenstamm, deren Transaktionen und die policierten Risiken nach speziellen Indikatoren screenen und die Ergebnisse klug miteinander kombinieren, erreichen einen hohen Grad an Zuverlässigkeit in der Geldwäsche-Prävention“, erläutert Torsten Mayer, Vorstand der TONBELLER AG. Die Software SironAML Insurance der TONBELLER AG berücksichtigt die besonderen Geldwäsche-Typologien bei Versicherungen und unterstützt bei der Zuverlässigkeitsprüfung von Maklern und Vermittlern.

Quellen:

- Financial Intelligence Unit Deutschland (FIU) des Bundeskriminalamtes: „Jahresbericht 2005“, Wiesbaden

- Financial Action Task Force on Money Laundering (FATF/GAFI): „Bericht über Geldwäsche-Typologien und Typologien der Finanzierung des Terrorismus 2003- 2004“, übersetzt im Auftrag des Bundeskriminalamtes in Wiesbaden, März 2004

- International Association of Insurance Supervisors (IAIS): „Guidance Paper on Anti-Money Laundering and Combating the Financing of Terrorism“, Amman, Oktober 2004

Im Web:

www.worldcompliance.com

www.tonbeller.com



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