Anzeige
03.04.2007 - dvb-Presseservice

Gemischtes Echo auf Gesundheitsreform

Kritik von der Pharmaindustrie / Dennoch positive Teilaspekte

„Die Arzneimittelversorgung in Deutschland war bereits durch das Arzneimittel-Spargesetz vor dreizehn Monaten Gegenstand staatlicher Intervention. Mit der neuen Gesundheitsreform kommt es zu einem weiteren Eingriff in den Arzneimittelmarkt, ohne dass die Effekte der letzten Reform berücksichtigt wurden. Mittelständische standortorientierte Unternehmen haben es zunehmend schwerer, sich gegen die politisch initiierte Marktkonzentration zu behaupten und damit die Therapievielfalt in Deutschland aufrecht zu erhalten“, erklärte Henning Fahrenkamp, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie (BPI). Allerdings gewinnt die pharmazeutische Industrie der Reform durch die Aufnahme von Impfleistungen in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen und durch die Möglichkeit der Erstattung von Naturarzneimitteln über eine Zusatz-Prämie auch positive Seiten ab.

 

Auch bei der Kosten-Nutzen-Bewertung von Arzneimitteln, die ab 1. April neu eingeführt wird, sieht der BPI Fortschritte für die Patienten und die pharmazeutische Industrie. „Wir haben nun, anders als in der Vergangenheit, die Chance auf eine Transparenz der Entscheidungen. Auch der von uns lange geforderten Beteiligung der Patienten, der Kostenträger, der Industrie sowie national und international anerkannter medizinischer und ökonomischer Sachverständiger trägt das GKV-WSG Rechnung. Jetzt kommt es darauf an, dass sich alle an die neuen Spielregeln halten“, sagte Fahrenkamp.

 

Vor dem Hintergrund der Diskussion um Arzneimittel-Rabattverträge übte der BPI deutliche Kritik an der auch weiterhin bestehenden Möglichkeit für Krankenkassen sich Wettbewerbsvorteile zu verschaffen. „Statt Krankenkassen vollständig dem Kartell- und Wettbewerbsrecht zu unterwerfen, macht der Gesetzgeber halbe Sachen. Von einem fairen Wettbewerb kann also noch keine Rede sein“, so der BPI-Hauptgeschäftsführer. Außerdem befürchtet der BPI, dass die Arzneimittelversorgung in Deutschland durch die Neuregelungen weiter komplizierter werden wird. Ärzte und Patienten müssten sich auf Umstellungen ihrer laufenden Medikation gefasst machen.

 

Auch die Änderung bei der Übermittlung von Arzneiverordnungsdaten an pharmazeutische Hersteller sieht der BPI kritisch. „Durch die grobe Rasterung der Verordnungsdaten wird den pharmazeutischen Unternehmen die Grundlage für den vom Gesetzgeber geforderten Wettbewerb entzogen. Marktorientiertes unternehmerisches Handeln benötigt belastbare Marktinformationen. Hier handelt der Gesetzgeber grob fahrlässig, wenn er die Unternehmen im Nebel auf die Reise schickt“, so Fahrenkamp. Den Herstellern wird durch die Gesundheitsreform die Aufbereitung und Nutzung von Arzneiverordnungsdaten weitgehend untersagt.



Herr Wolfgang Straßmeir
Tel.: 030/27909-131
E-Mail: wstrassmeir@bpi.de

Bundesverband der Pharmazeutischen
Industrie e.V. (BPI)
Friedrichstraße 148
10117 Berlin
www.bpi.de