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27.08.2008 - dvb-Presseservice

Genehmigt: Mehr Leistungen für Menschen mit dementiellen Erkrankungen in Heimen

Richtlinie zur Qualifikation von zusätzlichen Betreuungskräften in Kraft getreten

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat den Weg frei gemacht, damit Heimbewohner mit dementiellen Erkrankungen zusätzliche Leistungen erhalten können. Eine entsprechende Richtlinie wurde am Montag vom BMG genehmigt.

„Endlich! Die schwierige Situation von Menschen mit dementiellen Erkrankungen ist schon lange bekannt. Es war ein Fehler, diese Menschen nicht gleich von Beginn an in der Pflegeversicherung zu berücksichtigen. Durch die mit der Pflegereform beschlossenen Leistungsverbesserungen wurde dieses in der ambulanten wie der stationären Pflege zumindest teilweise korrigiert. Durch die heutige Genehmigung wird der Weg frei gemacht für die zusätzliche Betreuung in Heimen. Das begrüßen wir außerordentlich“, so Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa), der bundesweit mehr als 5.700 private Pflegeeinrichtungen vertritt.

Die am 1. Juli 2008 in Kraft getretene Pflegereform sieht vor, dass Pflegeheime für je 25 Bewohner mit dementiellen Erkrankungen eine zusätzliche Betreuungskraft beschäftigen können. Die zusätzlichen Kräfte dürfen nicht in der Pflege eingesetzt werden, sondern begleiten z.B. die Bewohner bei Spaziergängen oder lesen vor. Zur Qualifikation und zu den Aufgaben der zusätzlich einzusetzenden Betreuungskräfte hatte der Spitzenverband der Pflegekassen eine Richtlinie zu beschließen; dieser Verpflichtung ist er mit der am Montag durch das BMG genehmigten Richtlinie nachgekommen.

Die Richtlinie sieht folgende drei Anforderungen an die Qualifikation der zusätzlichen Betreuungskräfte in Heimen vor: ein Orientierungspraktikum von fünf Tagen vor Beginn der Tätigkeit, eine Qualifizierungsmaßnahme im Umfang von 160 Stunden plus einem zweiwöchigen Praktikum und regelmäßige Fortbildungen. Bewerber, die Berufserfahrung und 30 Stunden Fortbildung mitbringen, können bis Ende 2009 die umfassende Qualifizierung absolvieren.

„Die Heimbewohner mit dementiellen Erkrankungen mussten lange genug auf die Verbesserungen warten. Deshalb muss der Einsatz der zusätzlichen Betreuungskräfte jetzt schnell und unbürokratisch ermöglicht werden. Die Richtlinie sieht auch den geforderten, berufsbegleitenden Erwerb der Qualifizierung vor, verlangt aber eine Vorabqualifikation. Offen ist weiterhin die Finanzierung der Qualifizierung“, erläutert Bernd Meurer.

Der bpa hat seine Mitglieder bereits umfassend über die neuen Leistungen informiert und verschiedene Arbeitshilfen für eine schnelle Umsetzung zur Verfügung gestellt. Die im Gesetz vorgesehenen leistungsgerechten Zuschläge für die zusätzlichen Betreuungskräfte sind jetzt zwischen den Pflegekassen und den Pflegeheimen zu vereinbaren. Der bpa appelliert an die Pflegekassen, diese zügig zu ermöglichen, damit die Heimbewohner schnellstmöglich von den zusätzlichen Betreuungskräften profitieren können.




Herr Bernd Tews

Tel.: 030 / 30 87 88 60
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E-Mail: presse@bpa.de


Herr Herbert Mauel
Geschäftsführung
Tel.: (030) 30 87 88 60
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