Leistungsverschiebung würde Pflegebedürftige doppelt belasten
Scheinbar
einvernehmlich wird seitens der Politik eine Stärkung der geriatrischen
Rehabilitation gefordert. "Bereits im Vorfeld der Einführung eines
geplanten gesetzlichen Anspruchs in der Krankenversicherung droht die gute
Absicht jedoch als Lippenbekenntnis auf Kosten der Pflegebedürftigen enttarnt
zu werden", so Herbert Mauel, Geschäftsführer des Bundesverbandes privater
Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa).
Auf eine Summe von 30 Millionen Euro jährlich hat kürzlich ein Vertreter der ge-setzlichen
Krankenkassen in einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses des
Deutschen Bundestags die mit der Einführung des Rechtsanspruchs auf
geriatrische Rehabilitation verbundenen Kosten beziffert. Würden ausschließlich
die Leistungsempfänger der Pflegeversicherung einbezogen, stünden somit ganze
15 Euro pro Jahr für diese Leistungen zur Verfügung. Da die geriatrische
Rehabilitation jedoch schon im Vorfeld der Pflegebedürftigkeit greifen soll,
stünde de facto nochmals weniger Geld pro Person zur Verfügung, so Herbert
Mauel. "Eine Verbesserung der Situation der betroffenen Versicherten würde
damit strukturell verhindert."
"Im Tauschhandel" mit einer Übernahme der geriatrischen
Rehabilitation durch die Krankenversicherung möchte die Politik die
systemkonforme Zuordnung der medizinischen Behandlungspflege in Heimen in die
Zuständigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung auch mit den kommenden
Reformen der Kranken- und der Pflegeversicherung nicht umsetzen. Die
Bewohnerinnen und Bewohner werden deshalb weiterhin mit Kosten (nach seriösen
Kalkulationen sind dies mehr als eine Milliarde Euro jährlich) belastet,
wohingegen die Kosten für Versicherte, welche im eigenen Haushalt wohnen, selbstverständlich
von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen werden. Somit bleiben zur
Entlastung der Krankenversicherung die Kosten der Pflegeheimplätze höher als
notwendig.
Auch als Ausgleich dieser Situation plant die Politik, die geriatrische Rehabilitation
als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung zu stärken, was der bpa
grundsätzlich begrüßt. "Wenn nun der Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes
öffentlich erklärt, die geriatrische Rehabilitation gehöre in die finanzielle
Zuständigkeit der Pflegeversicherung, bedeutet dies nichts anderes als ein
erneutes Verschieben von Leistungen der Krankenversicherung in die
Pflegeversicherung", so Herbert Mauel.
Mauel: "Die Pflegeversicherung ist nicht das Auffangbecken zur
finanziellen Entlastung der Krankenversicherung. Die kommende Diskussion wird
zeigen, ob die geriatrische Rehabilitation tatsächlich voran gebracht wird. Wer
Leistungen der Pflegeversicherung erheblich kürzen will und darüber hinaus auch
noch Leistungen von der Krankenversicherung in die Pflegeversicherung verschiebt,
belastet die pflegebedürftigen Versicherten doppelt. Pflegebedürftigkeit wird
so wieder zum Armutsrisiko."
Herr Bernd Tews
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