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11.09.2009 - dvb-Presseservice

Gericht: Ampelbroschüre indiskutabel - Aufhebung Verbot aus formalen Gründen

Im Streit um die sogenannte „Ampelbroschüre“ hat das Landgericht Berlin heute dem Widerspruch der Verbraucherzentrale Hamburg gegen die einstweilige Verfügung der Debeka stattgegeben. Am 17. August 2009 hatte das Gericht auf Antrag der Debeka der Verbraucherzentrale Hamburg mit einstweiliger Verfügung irreführende Aussagen über Lebensversicherungsprodukte untersagt.

„Wir bedauern, dass das Gericht die einstweilige Verfügung trotz massiver Kritik an der Ampelbroschüre nur deshalb nicht aufrecht erhalten konnte, weil die Debeka mangels unmittelbarer Betroffenheit juristisch nicht gegen die Broschüre vorgehen kann. Inhaltlich sehen wir die Debeka durch das Gericht in ihrer Position bestätigt“, kommentierte Jörg von Fürstenwerth, Vorsitzender der Hauptgeschäftsführung des GDV, die Entscheidung des Landgerichts Berlin.

Das Gericht hat in der heutigen mündlichen Verhandlung keinen Zweifel daran gelassen, dass die „Ampelbroschüre“ wegen mangelnder Objektivität und Neutralität als Produktvergleich für Verbraucher indiskutabel ist. Allerdings musste das Gericht die einstweilige Verfügung aufheben, weil die Debeka in der Broschüre namentlich nicht genannt ist und aus diesem Grund juristisch nicht gegen die Broschüre vorgehen kann.

„Das heutige Urteil offenbart ein Rechtsschutzdefizit: weder Versicherungsunternehmen noch Branchenverband haben die Möglichkeit gegen so unseriöse Verbraucherinformationen vorzugehen. Wenn „Verbraucherschutz“ von einzelnen Akteuren für Diskreditierungskampagnen missbraucht wird, beschädigt das die gesamte Institution der Verbraucherzentralen. Verbraucherschützer müssen ihrer besonderen Verantwortung gerecht werden – eine neutrale und objektive Aufklärung ist dabei Mindestanspruch“, so von Fürstenwerth.

Die Verbraucherzentrale Hamburg selbst hat zugegeben, dass die „Ampelbroschüre“ keinen „Anspruch auf Neutralität und Objektivität“ erhebe. Die Ampelbroschüre sei „eine verbraucherpolitische Stellungnahme im öffentlichen Meinungskampf“ und die Debeka habe „keinen Anspruch auf faire Bewertung“.



Frau Ulrike Pott
Leiterin Presse und Information
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