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08.02.2007 - dvb-Presseservice

Gericht bestätigt Sozialversicherungsfreiheit von Fremdgeschäftsführer

Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 23.11.2006

Hat ein Geschäftsführer einen beherrschenden Einfluss auf die Geschicke eines Unternehmens, so kann seine Tätigkeit für das Unternehmen auch dann sozialversicherungsfrei sein, wenn er nicht an der Gesellschaft beteiligt ist.

Der Fall

Der Geschäftsführer einer Wirtschaftsberatungs-GmbH war selbst nicht an der GmbH beteiligt. Auch die bei Betriebseintritt nach seinem Studium getroffenen Regelungen im Arbeitsvertrag deuteten auf eine abhängige Beschäftigung hin.

Der Geschäftsführer konnte das Gericht allerdings in zweiter Instanz davon überzeugen, dass die tatsächlichen Verhältnisse nicht mit den vertraglichen Vereinbarungen übereinstimmen und für eine selbständige Tätigkeit sprechen.

So habe der Geschäftsführer zwar vertraglich, aber eben nicht tatsächlich, einem Weisungs- bzw. Direktionsrecht der Gesellschafter unterlegen. Er konnte vielmehr in organisatorischer, finanzieller und administrativer Hinsicht völlig frei entscheiden und hatte somit maßgeblichen Einfluss auf die Geschicke des Unternehmens, das er nach Gutdünken führte. In einzelnen Geschäftsbereichen verfügte er darüber hinaus über die alleinige Fachkenntnis.

Das Gesamtbild seiner Tätigkeit veranlasste das Gericht zu der Annahme, dass eine selbständige Tätigkeit vorliegt. Aufgrund der großen Bedeutung dieser Entscheidung hat das Gericht die Revision zugelassen.

Praktische Auswirkungen

Dieses Urteil gibt Tausenden von Fremdgeschäftsführern wieder neue Hoffnung, doch noch von der Sozialversicherung befreit zu werden. Allerdings ist hierbei zu berücksichtigen, dass die beklagte Krankenkasse vermutlich Revision einlegen wird. Ob das Bundessozialgericht der Argumentation folgen wird, ist fraglich. Deshalb werden auch die übrigen Krankenkassen nicht ohne Weiteres bereit sein, ihre bisherigen Beurteilungskriterien völlig neu zu überarbeiten.

Weitere Informationen

Details zu diesem Urteil sowie weitere Informationen zum Thema erhalten Sie in unserem aktuellen Praxisseminar

„Sozialversicherungsrechtliche Statusfeststellung“ am 08.03.2007.

Infos und Anmeldung unter www.febs-consulting.de/seminare.

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Dirk Neidhardt

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Herr Dirk Neidhardt
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