Gerichtsurteil: Lückenhafte Dokumentation nicht immer Haftungsgrund

Versicherungsmakler, die ein Beratungsgespräch nicht lückenlos dokumentiert haben, müssen vor Gericht nicht zwangsläufig den Kürzeren ziehen: So blieb in einem aktuellen Verfahren der unvorteilhafte Wechsel des Rechtsschutzversicherers für einen Makl ...

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