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10.12.2007 - dvb-Presseservice

Gesamtsozialversicherungsbeitrag für Dezember in diesem Jahr schon am 21.12.2007 fällig

Siegburg, Dezember 2007. Wichtig für Arbeitgeber: In diesem Jahr werden im Dezember die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung schon am 21.12.2007 fällig und müssen zu diesem Zeitpunkt bei den Einzugsstellen eingegangen sein. Dies teilten die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung mit. Bei einer Zahlung nach dem 21.12.2007 wären die Einzugsstellen verpflichtet, Säumniszuschläge zu erheben. Um dies zu vermeiden, appellieren sie an die Arbeitgeber, Vorkehrungen für die termingerechte Beitragszahlung zu treffen. Dazu gehört auch, den Einzugsstellen die Beitragsnachweise rechtzeitig vor dem Fälligkeitstermin zu übermitteln – das gilt insbesondere dann, wenn der Arbeitgeber am Bankabrufverfahren teilnimmt. Insoweit empfehlen die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung auch im Vorgriff auf eine ohnehin ab 1.1.2008 geltende gesetzliche Neuregelung, die Beitragsnachweise spätestens zu Beginn des fünftletzten Bankarbeitstages (19.12.2007) zu übermitteln.

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