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19.01.2006 - dvb-Presseservice

Gesetz schafft mehr Bürokratie, Intransparenz und Rationierung

„Wir lehnen den Entwurf des Gesetzes zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung (AVWG) in der derzeitigen Form ab. Er vergrößert Bürokratie und Intransparenz, treibt Ärzte in die Ethikfalle und wird die Senkung der Arzneimittelkosten bei gleichbleibender Qualität nicht bewirken.” Dies sagte heute Ulrich Weigeldt vom Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) im Namen seiner Organisation in Berlin.

„Wir vermissen in dem Gesetzentwurf die von uns seit langem geforderte rechtliche Absicherung einer auch kritischen Information in unserer Pharmakotherapieberatung. Das Gesetz enthält Regelungen, die von der Selbstverwaltung in funktionsfähige Konzepte umgesetzt werden sollen. Wir werden uns dieser Aufgabe nicht verschließen, weisen jedoch jetzt schon darauf hin, dass ein Nichtfunktionieren nicht automatisch den Vorwurf des Versagens der Selbstverwaltung nach sich ziehen kann. Wenn sich Instrumente und Regelungen als untauglich zur Umsetzung herausstellen, muss dies von der Politik anerkannt und korrigiert werden. Eine einfache Verlagerung der Verantwortung nach dem Motto „Vogel friss oder stirb” lehnen wir ab.”

Als Zumutung wertete Weigeldt die geplante Bonus-/Malus-Regelung. Sie sieht vor, den Vertragsärzten Geld vom Honorar abzuziehen, wenn bestimmte Grenzwerte in der Medikamentenverordnung überschritten werden. „Eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit solcher Abzüge kann der betroffene Arzt erst nach Ablauf eines Jahres fordern. Wie dann mit der Rückzahlung unberechtigt erhobener Regresssummen nach Ablauf eines sicher auch zwei Jahre in Anspruch nehmenden Verfahrens umgegangen werden soll, bleibt offen. Es kann nicht der Sinn eines Gesetzes sein, zinslose Kredite an Krankenkassen zu gewähren, bis die Rechtmäßigkeit von Honorarabschlägen geklärt ist”, so Weigeldt.

Und weiter: „Ungeklärt ist auch, in welcher Form in diesen Verfahren berücksichtigt werden kann, dass die Preise für Medikamente auch in Bezug auf Rabattvereinbarungen der Krankenkassen mit den Pharmaherstellern transparent gemacht werden können, ohne dass Ärzte sich jetzt vornehmlich damit beschäftigen, Preisdatenbanken für Arzneimittel zu aktualisieren. Durch die Verschärfung des Prüf- und Regressdrucks wird auch in den Fokus geraten, dass inhaltsgleiche Wirkstoffe nicht zwingend auch für die gleichen Indikationen zugelassen sind. Die Verordnung eines nicht für eine bestimmte Krankheit zugelassenen Medikamentes ist nicht rechtmäßig.”

Aufgabe der Ärzte müsse die Indikationsstellung und die Wirkstoffauswahl bleiben. Dieser Verantwortung würden sie sich auch in Zukunft stellen. Die Verantwortung für das Preisgeschehen sollte bei den Marktpartnern, besonders bei den Krankenkassen und der pharmazeutischen Industrie, liegen, so Weigeldt weiter. Sein Vorschlag: „Ärzte haften für Indikation und Menge, die Apotheker übernehmen die Aufgabe der Preisverantwortung. Dieses ist in gemeinsamen Gesprächen mit den Apothekern zumindest als Modell vereinbart.”

Eine detaillierte Stellungnahme zum AVWG hat die KBV unter www.kbv.de/gesundheitspolitik/7502.html ins Internet gestellt.



Leiter des Dezernats Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
Herr Dr. Roland Stahl
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