Druckversion
Anzeige
04.09.2008 - dvb-Presseservice

Gesetzesreformen bAV- Wird alles nur komplizierter?

+++ BilMoG: Auswirkungen auf Liquidität beachten +++ Nachbesserungsbedarf bei Gesetzesreformen +++ Mehraufwände bei Arbeitgebern durch Reform des Versorgungsausgleichs +++

Wieder einmal bringen die aktuellen Gesetzesänderungen in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) nicht nur Verbesserungen mit sich, so der Tenor des heutigen "Forum Alterssicherung". Denn teilweise sind nach Ansicht der referierenden bAV-Experten Nachbesserungen erforderlich, teilweise werden die Zusammenhänge durch die Reformen noch komplexer, so dass eine individuelle Beratung durch Experten immer wichtiger wird.
 
Auf dem jährlich stattfindenden "Forum Alterssicherung 2008", das von der HDI-Gerling Pensionsmanagement AG veranstaltet wird, informierten sich heute Finanzexperten über die gegenwärtigen Tendenzen in der bAV. Im Mittelpunkt der Veranstaltung standen Themen wie die Auswirkungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) auf die Bewertung von Pensionsverpflichtungen, zum Thema Zeitwertkonten der aktuelle Kabinettsbeschluss und die Bilanzierungsoptionen sowie die Auswirkungen der Reform des Versorgungsausgleichs auf die bAV.
 
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
 
Der umfangreiche Entwurf des BilMoG beschäftigt derzeit die Experten. "Mit den neuen Vorschriften erfolge eine deutlich realitätsnähere Bilanzbewertung von Pensionsverpflichtungen im Vergleich zu dem bislang eher steuerlich geprägten Ansatz", erklärt Dr. Paul Kluitmann, Leiter der Abteilung Spezialkonzepte bei der HDI-Gerling Pensionsmanagement. Das Gesetz findet erstmals für die Bilanzierung Ende 2009 Anwendung. Der Experte warnt daher vor überschnellen Reaktionen. Manches wird leider auch komplizierter: "Durch die Schaffung von dauerhaft zweckgebundenem Vermögen wird zwar eine Bilanzverkürzung erreicht, dem Unternehmen aber auch dauerhaft Liquidität entzogen", gibt Kluitmann zu Bedenken. Da eine solche Entscheidung unumkehrbar ist, sei für alle bilanzwirksamen Maßnahmen vorher eine intensive Beratung erforderlich, meint der bAV-Experte.
 
Aktuelle Entwicklung zu Zeitwertkonten
 
"Durch die Änderungen des Flexi-Gesetzes soll und muss die Position von Zeitwertkonten gestärkt werden", fordert Prof. Dietmar Wellisch, Leiter des International Tax Institutes in Hamburg. In dem sogenannten "Flexi-Gesetz" (Gesetz zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen) sind einige Regelungen nachgebessert worden, z.B. bei den erlaubten Insolvenzsicherungsmitteln, den Möglichkeiten zur Nachbesserung bei fehlendem Insolvenzschutz und zur Übertragung von Guthaben auf einen neuen Arbeitgeber. Auch die Abgrenzung von Wertguthaben zu Kurz- bzw. Gleitzeitkonten ist nach Ansicht von Wellisch nun praxisnah geregelt. Bei anderen Aspekten, wie der strengen Reglementierung des Aktien- und Investmentfondsanteils bei der Kapitalanlage sowie der Kontoführung ausschließlich in Geld, sei dagegen weiterer Verbesserungsbedarf zu erkennen, erklärt Wellisch.
 
Das BilMoG hat auch Auswirkungen auf die Bilanzierung von Zeitwertkonten. Für Langzeitarbeitszeitkonten bedeute dies, dass sich die Bilanzierung an die internationale Rechnungslegungsvorschrift IAS 19 annähert, ohne aber deren detaillierte Vorschriften zu übernehmen. Ebenso würden auch die gegenwärtigen Schwachstellen von IAS 19 übernommen, betont Wellisch. Auch die geplante Bewertung des Verpflichtungsumfangs unter BilMoG führe zu einer wirtschaftlich falschen Darstellung der Vermögensverhältnisse des bilanzierenden Unternehmens, so dass unbedingt eine Nachbesserung durch den Gesetzgeber notwendig erscheine.
 
Hoher Aufwand bei Ehescheidungen

Claudia Scheithauer, Leiterin der Rechtsabteilung der HDI-Gerling Pensionsmanagement, informierte über Konsequenzen aus der Reform des Versorgungsausgleichs. Künftig ergibt sich für Arbeitgeber mehr Aufwand bei Ehescheidungen. Ausgleichsberechtigte Ehegatten müssen in das bestehende Versorgungssystem mit aufgenommen werden, sofern die Ansprüche nicht von einem anderen  Versorgungsträger übernommen werden. Grund genug für Arbeitgeber jetzt schon die Weichen zu stellen - ohne professionelle Unterstützung ist dies nach Ansicht von Scheithauer kaum zu bewerkstelligen.
 
Ausblick und Tendenzen in der betrieblichen Alterversorgung

Die auf bAV-spezialisierte Arbeitsrechtlerin und Steuerberaterin Margret Kisters-Kölkes, gab einen Überblick über die derzeitigen Gesetzesinitiativen und forderte dabei mehr Planungssicherheit für die Tarifvertragsparteien. Außerdem sollten unterdurchschnittlich Verdienende in der bAV zukünftig stärker einbezogen werden. Eine weitere Baustelle sei die Auslagerung von Direktzusagen auf einen externen Durchführungsweg, welche bislang nach Ansicht von Kisters-Kölkes nur unzureichend geregelt ist. Mit der Übertragungsmöglichkeit auf den externen Durchführungsweg Pensionsfonds habe der Gesetzgeber einen Weg für bereits erreichte Anwartschaften eröffnet (Past-Service). Für zukünftige Anwartschaften (Future-Service) sei allerdings häufig nur die Unterstützungskasse die einzige Lösung.
 
Diskutiert wurde auch die Frage, ob Zeitwertkonten mehr Flexibilität und sozialen Schutz bieten als die Entgeltumwandlung. Trotz unterschiedlicher Zielsetzung - Verbesserung des Versorgungsniveaus gegenüber vorzeitiger Freistellung - sei auch die Kombination beider Instrumente eine attraktive Lösung für das Alter, erklärt Kisters-Kölkes. Bei der Ausgestaltung einer Regelung zur Mitarbeiterbeteiligung, deren Eckpunkte von der Regierung im August festgelegt wurden, seien bestimmte Fördergrundsätze zu berücksichtigen. So solle die Mitarbeiterbeteiligung gegenüber der bAV keine steuerlichen Vorteile bieten, betonte Kisters-Kölkes abschließend.



Frau Melanie Staudt
Unternehmenkommunikation
Tel.: +49221 144-69853
Fax: +49221 144-5127
E-Mail: melanie.staudt@hdi-gerling.de

HDI-Gerling Lebensversicherung AG
50580 Köln
Deutschland
http://www.hdi-gerling.de

URL: www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/Gesetzesreformen-bAV-Wird-alles-nur-komplizierter-ps_10871.html