+++ BilMoG: Auswirkungen auf Liquidität beachten +++ Nachbesserungsbedarf bei Gesetzesreformen +++ Mehraufwände bei Arbeitgebern durch Reform des Versorgungsausgleichs +++
Wieder einmal bringen die aktuellen Gesetzesänderungen in der betrieblichen
Altersversorgung (bAV) nicht nur Verbesserungen mit sich, so der Tenor des
heutigen "Forum Alterssicherung". Denn teilweise sind nach Ansicht der
referierenden bAV-Experten Nachbesserungen erforderlich, teilweise werden die
Zusammenhänge durch die Reformen noch komplexer, so dass eine individuelle
Beratung durch Experten immer wichtiger wird.
Auf dem jährlich
stattfindenden "Forum Alterssicherung 2008", das von der HDI-Gerling
Pensionsmanagement AG veranstaltet wird, informierten sich heute Finanzexperten
über die gegenwärtigen Tendenzen in der bAV. Im Mittelpunkt der Veranstaltung
standen Themen wie die Auswirkungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) auf die Bewertung von Pensionsverpflichtungen, zum Thema Zeitwertkonten
der aktuelle Kabinettsbeschluss und die Bilanzierungsoptionen sowie die
Auswirkungen der Reform des Versorgungsausgleichs auf die
bAV.
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
Der umfangreiche
Entwurf des BilMoG beschäftigt derzeit die Experten. "Mit den neuen Vorschriften
erfolge eine deutlich realitätsnähere Bilanzbewertung von
Pensionsverpflichtungen im Vergleich zu dem bislang eher steuerlich geprägten
Ansatz", erklärt Dr. Paul Kluitmann, Leiter der Abteilung Spezialkonzepte bei
der HDI-Gerling Pensionsmanagement. Das Gesetz findet erstmals für die
Bilanzierung Ende 2009 Anwendung. Der Experte warnt daher vor überschnellen
Reaktionen. Manches wird leider auch komplizierter: "Durch die Schaffung von
dauerhaft zweckgebundenem Vermögen wird zwar eine Bilanzverkürzung erreicht, dem
Unternehmen aber auch dauerhaft Liquidität entzogen", gibt Kluitmann zu
Bedenken. Da eine solche Entscheidung unumkehrbar ist, sei für alle
bilanzwirksamen Maßnahmen vorher eine intensive Beratung erforderlich, meint der
bAV-Experte.
Aktuelle Entwicklung zu Zeitwertkonten
"Durch
die Änderungen des Flexi-Gesetzes soll und muss die Position von Zeitwertkonten
gestärkt werden", fordert Prof. Dietmar Wellisch, Leiter des International Tax
Institutes in Hamburg. In dem sogenannten "Flexi-Gesetz" (Gesetz zur
sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen) sind einige
Regelungen nachgebessert worden, z.B. bei den erlaubten
Insolvenzsicherungsmitteln, den Möglichkeiten zur Nachbesserung bei fehlendem
Insolvenzschutz und zur Übertragung von Guthaben auf einen neuen Arbeitgeber.
Auch die Abgrenzung von Wertguthaben zu Kurz- bzw. Gleitzeitkonten ist nach
Ansicht von Wellisch nun praxisnah geregelt. Bei anderen Aspekten, wie der
strengen Reglementierung des Aktien- und Investmentfondsanteils bei der
Kapitalanlage sowie der Kontoführung ausschließlich in Geld, sei dagegen
weiterer Verbesserungsbedarf zu erkennen, erklärt Wellisch.
Das BilMoG
hat auch Auswirkungen auf die Bilanzierung von Zeitwertkonten. Für
Langzeitarbeitszeitkonten bedeute dies, dass sich die Bilanzierung an die
internationale Rechnungslegungsvorschrift IAS 19 annähert, ohne aber deren
detaillierte Vorschriften zu übernehmen. Ebenso würden auch die gegenwärtigen
Schwachstellen von IAS 19 übernommen, betont Wellisch. Auch die geplante
Bewertung des Verpflichtungsumfangs unter BilMoG führe zu einer wirtschaftlich
falschen Darstellung der Vermögensverhältnisse des bilanzierenden Unternehmens,
so dass unbedingt eine Nachbesserung durch den Gesetzgeber notwendig
erscheine.
Hoher Aufwand bei Ehescheidungen
Claudia
Scheithauer, Leiterin der Rechtsabteilung der HDI-Gerling Pensionsmanagement,
informierte über Konsequenzen aus der Reform des Versorgungsausgleichs. Künftig
ergibt sich für Arbeitgeber mehr Aufwand bei Ehescheidungen.
Ausgleichsberechtigte Ehegatten müssen in das bestehende Versorgungssystem mit
aufgenommen werden, sofern die Ansprüche nicht von einem anderen
Versorgungsträger übernommen werden. Grund genug für Arbeitgeber jetzt schon die
Weichen zu stellen - ohne professionelle Unterstützung ist dies nach Ansicht von
Scheithauer kaum zu bewerkstelligen.
Ausblick und Tendenzen in der betrieblichen Alterversorgung
Die auf bAV-spezialisierte
Arbeitsrechtlerin und Steuerberaterin Margret Kisters-Kölkes, gab einen
Überblick über die derzeitigen Gesetzesinitiativen und forderte dabei mehr
Planungssicherheit für die Tarifvertragsparteien. Außerdem sollten
unterdurchschnittlich Verdienende in der bAV zukünftig stärker einbezogen
werden. Eine weitere Baustelle sei die Auslagerung von Direktzusagen auf einen
externen Durchführungsweg, welche bislang nach Ansicht von Kisters-Kölkes nur
unzureichend geregelt ist. Mit der Übertragungsmöglichkeit auf den externen
Durchführungsweg Pensionsfonds habe der Gesetzgeber einen Weg für bereits
erreichte Anwartschaften eröffnet (Past-Service). Für zukünftige Anwartschaften
(Future-Service) sei allerdings häufig nur die Unterstützungskasse die einzige
Lösung.
Diskutiert wurde auch die Frage, ob Zeitwertkonten mehr
Flexibilität und sozialen Schutz bieten als die Entgeltumwandlung. Trotz
unterschiedlicher Zielsetzung - Verbesserung des Versorgungsniveaus gegenüber
vorzeitiger Freistellung - sei auch die Kombination beider Instrumente eine
attraktive Lösung für das Alter, erklärt Kisters-Kölkes. Bei der Ausgestaltung
einer Regelung zur Mitarbeiterbeteiligung, deren Eckpunkte von der Regierung im
August festgelegt wurden, seien bestimmte Fördergrundsätze zu berücksichtigen.
So solle die Mitarbeiterbeteiligung gegenüber der bAV keine steuerlichen
Vorteile bieten, betonte Kisters-Kölkes abschließend.
Frau Melanie Staudt
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