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18.05.2007 - dvb-Presseservice

Gesetzgebungspanne im Bundesrat: Makler und Mehrfachagenten ab 22. Mai von Versicherungsvermittlung ausgeschlossen

Wegen einer Gesetzgebungspanne im Bundesrat sind Versicherungsmakler und Mehrfachagenten ab dem 22. Mai von der Versicherungsvermittlung ausgeschlossen. Darauf weist der Düsseldorfer Branchendienst 'versicherungstip' in seiner aktuellen Ausgabe (vt 20/07) hin und fordert eine umgehende Korrektur per Übergangsfrist.

Auf Initiative der Länder Hamburg und Baden-Württemberg hatte der Bundesrat am 11. Mai die 'Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung'(VersVermV) überraschend mit einem kurzfristig eingereichten Änderungsantrag angenommen. Demnach ist eine Nachhaftungsbegrenzung in den Berufshaftpflichtversicherungen von Mehrfachagenten und Maklern nicht verordnungsgemäß. Nach Branchenschätzungen besitzen etwa 95 Prozent der Versicherungsvermittler damit eine plötzlich nicht mehr gesetzeskonforme Berufshaftpflichtversicherung. Da jedoch ab Inkrafttreten der Verordnung am 22. Mai der Nachweis einer gesetzeskonformen Berufshaftpflichtversicherung Voraussetzung für die Berufsausübung freier Versicherungsvermittler ist, dürfen diese danach keine Versicherungen mehr vermitteln. Das bedeutet eine Existenzgefährdung von mehr als 10.000 Unternehmen und deren Beschäftigten.

Wie 'vt' aus gut informierten Kreisen erfahren konnte, hatte sich das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) gegen den Änderungsantrag des Bundesrates ausgesprochen. Der einzige Ausweg aus dem Dilemma sei der kurzfristige Beschluß einer Übergangsfrist, während derer die Versicherungsverträge der Vermittler angepaßt werden könnten, so 'versicherungstip'- Redaktionsleiter Erwin Hausen: "Doch hierzu sind neben dem BMWi aber auch das Finanzministerium mit der Aufsichtsbehörde BaFin sowie die Landeswirtschaftsministerien wegen der Kammern notwendig. Ansonsten droht Maklern kurzfristig ein vom Gesetzgeber gar nichtgewolltes Berufsverbot. Gravierende Nachteile treten auch für Verbraucher auf, die kurzfristig ein Risiko absichern wollen, dies aber auf dem gewohnten Weg nicht mehr können."



Uwe Kremer
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