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02.10.2007 - dvb-Presseservice

Gesetzliche Krankenkassen müssen Alternativen bezahlen

(OVB) Sobald die Schulmedizin nicht mehr so recht weiterhilft, weichen viele Patienten auf alternative Heilmethoden aus. Dabei stellt sich schon recht früh die Frage, ob die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten übernehmen oder nicht. Positive Entscheidung vom Sozialgericht (SG) Speyer unter dem Aktenzeichen S 7 KR 283/06: Gesetzliche Krankenkassen müssen zahlen, sobald die alternative Medizin bei einer bestimmten Krankheit als standardisierte Therapie gilt.



Frau Antje Schweitzer
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Über die OVB Holding AG

Die OVB Holding AG mit Sitz in Köln ist einer der führenden europäischen Finanzvertriebe. Seit ihrer Gründung im Jahr 1970 steht die kundenorientierte Beratung privater Haushalte hinsichtlich Versicherungsschutz, Vermögensauf- und -ausbau, Altersvorsorge und Immobilienerwerb im Mittelpunkt ihrer Geschäftstätigkeit. Derzeit berät die OVB europaweit 2,5 Mio. Kunden und arbeitet mit über 100 renommierten Produktpartnern zusammen. Die OVB Holding AG ist aktuell in insge-samt 14 Ländern aktiv und beschäftigt über 9.600 Mitarbeiter. In 2006 erwirtschaf-tete das Unternehmen, das seit Juli 2006 an der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) notiert ist, Gesamtvertriebsprovisionen in Höhe von 213,3 Mio. Euro sowie ein EBIT von 24,1 Mio. Euro.