Anzeige
25.07.2006 - dvb-Presseservice

Gesetzliche Krankenkassen warnen vor Neuorganisation des Beitragseinzugs: mehr Verwaltungsaufwand, mehr Bürokratie, unnötige Kosten

Die Verwaltungskosten für den Beitragseinzug des Sozialversicherungsbeitrages würden sich durch den geplanten Gesundheitsfonds von bisher 1,3 Mrd. Euro auf künftig 2,5 Mrd. Euro pro Jahr verdoppeln. Zu diesem Ergebnis kommen die o. g. Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen in einer Expertise. Deshalb warnen sie eindringlich vor den Folgen, die durch die geplante Neuorganisation des Beitragseinzugs zu erwarten sind. Die Beitrags- und Finanzexperten der Spitzenverbände haben in Zusammenarbeit mit den Datenverarbeitungs-Fachleuten die Verlagerung des Beitragseinzugs auf den geplanten Gesundheitsfonds und die Einführung eines individuell zu zahlenden Zusatzbeitrags durch den Versicherten (zusätzliche Kopfpauschale) hinsichtlich der Auswirkungen auf die Verwaltungskosten untersucht. Für die Errichtung einer neuen Mammutbehörde, die den Gesundheitsfonds verwaltet, würden weitere einmalige Kosten für Behörden- und DV- sowie Datenaufbau in Höhe von 0,8 Mrd. Euro hinzukommen. Das angestrebte Ziel, mit dem Gesundheitsfonds Wirtschaftlichkeitsreserven erzielen zu wollen, werde damit völlig ins Leere laufen. 

Bei einer Übertragung des Einzugs des Gesamtversicherungsbeitrags und der Mittelverwendung auf einen regional und zentral organisierten Fonds würde sich weder die Art noch die Menge der zu bewältigenden Aufgaben ändern. Jedoch müssten die in der GKV über Jahrzehnte mit hohem Investitionsaufwand geschaffenen Strukturen von der neuen Behörde neu aufgebaut werden. Zusätzlich müssten wegen der allein von den Versicherten zu erhebenden Zusatzprämie für weitere rd. 40 Millionen Mitglieder eigene Konten bei den Kassen errichtet werden. Zu den etwa 25.000 Beschäftigten, die den Beitragseinzug künftig beim Fonds organisieren würden, müssten weitere rd. 18.000 Beschäftigte für den Einzug des Zusatzbeitrags eingesetzt werden. Erheblicher administrativer Aufwand entstünde durch die vorgesehene Härtefallregelung, wonach der Zusatzbeitrag ein Prozent des Haushaltseinkommens nicht überschreiten darf.

 Die Krankenkassen nähmen derzeit den Beitragseinzug seit Jahrzehnten für alle Sozialversicherungszweige effizient, kompetent und kostengünstig wahr, betonten die o. g. Spitzenverbände. Das eingezogene Beitragsvolumen umfasse rd. 450 Mrd.

Euro pro Jahr. Einzugskosten entstünden hierfür nur in Höhe von 0,3 Prozent. Auch die Fehlerquote von deutlich weniger als ein Prozent sei äußerst gering.

 Die Einführung eines Fonds mit regionalen Inkassostellen bräuchte einen erheblichen zeitlichen Organisationsvorlauf von mehreren Jahren, um eine funktionsfähige Infra- und Arbeitsstruktur (qualifizierte und geschulte Mitarbeiter, Technik, IT, Verwaltung etc.) und eine hochwertige und komplexe Software aufzubauen, erklärten die aufgeführten Spitzenverbände. Diese Umstellungszeit werde mit erheblichen Turbulenzen verbunden sein, wie die Erfahrungen mit der Bundesagentur für Arbeit (BA) bei der Umsetzung der Hartz IV-Reform (Zusammenlegung von Sozial- und Arbeitslosenhilfe) gezeigt hätten. Für die genannten Spitzenverbände der Krankenkassen sei deshalb nicht nachzuvollziehen, wieso ein bewährtes und international anerkanntes Beitragseinzugsverfahren ohne Not aufgegeben werde.

 Die genannten Spitzenverbände der Krankenkassen betonen deshalb, dass niemand eine neue Mammutbehörde Gesundheitsfonds brauche. Die künftige Verteilung von Beitrags- und Steuermitteln sowie der PKV-Altersrückstellungen auf die Krankenkassen könnte wie die derzeit praktizierte Verteilung der Tabaksteuer im Rahmen des Risikostrukturausgleiches organisiert werden.

Diese Pressemitteilung und die Expertise finden Sie auch im Internet unter www.gkv.info



Frau Michaela Gottfried
Tel.: 02241 108–293
E-Mail: presse@vdak-aev.de

Verband der Angestellten-Krankenkassen (VdAK) e.V.
Frankfurter Straße 84
53721 Siegburg
Deutschland
www.vdak-aev.de