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28.04.2008 - dvb-Presseservice

Gesetzliche Unfallversicherung: Arbeitgeber nicht mit zusätzlicher Bürokratie belasten

Berufsgenossenschaften und Unfallkassen begrüßen Bundesrats-Stellungnahme

Berufsgenossenschaften und Unfallkassen begrüßen die Stellungnahme, die der Bundesrat am vergangenen Freitag zum Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung (UVMG) beschlossen hat. Darin lehnt der Bundesrat die Einführung neuer Informationspflichten in der Unfallversicherung ab. Der Grund: Das im Gesetzentwurf vorgesehene Meldeverfahren verursache erhebliche Kosten und bürokratische Lasten für Arbeitgeber, insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen. Eine Mehrheit der Länder sprach sich zudem dagegen aus, den Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), unter Fachaufsicht zu stellen.

"Wir freuen uns, dass der Bundesrat und die Selbstverwaltung der Unfallversicherung an einem Strang ziehen", sagt Dr. Joachim Breuer, DGUV-Hauptgeschäftsführer. Bereits im Februar hatte die DGUV gewarnt, dass die Neuregelung des Meldeverfahrens enorme Bürokratiekosten zu Lasten der Arbeitgeber zur Folge hätte. Hintergrund ist eine Regelung im Entwurf zum UVMG, die vorsieht, dass Arbeitgeber zukünftig nicht mehr eine Meldung für ihr gesamtes Unternehmen, den Lohnnachweis, abgeben müssen, sondern eine Meldung pro Arbeitnehmer.

"Den Lohnnachweis einfach abzuschaffen und durch arbeitnehmerbezogene Meldungen zu ersetzen, ist ein bürokratischer Schildbürgerstreich", so Breuer. Die Änderung erzeuge millionenfachen Mehraufwand, ohne dass ein zusätzlicher Nutzen erzielt werde. "Wir befürworten daher sehr den Vorschlag des Bundesrates, die Selbstverwaltung zu verpflichten, ein effizientes und unbürokratisches Verfahren zu finden, das den Bedürfnissen der Arbeitgeber und der Unfallversicherung gleichermaßen gerecht wird."

Der DGUV-Hauptgeschäftsführer hofft, dass der Bundestag sich in diesem Punkt der Auffassung des Bundesrats anschließen wird. Das gilt auch für die im UVMG vorgesehene Fachaufsicht des Bundesarbeitsministeriums über die DGUV: "Mit der Fachaufsicht will der Staat seinen Einfluss auf die DGUV ausweiten. Arbeitgeber- und Versichertenvertreter in der Selbstverwaltung würden damit massiv an Handlungsfreiheit verlieren." Das könne letztlich dem Engagement der Sozialpartner in der Prävention empfindlich schaden. Das UVMG soll Mitte Mai dem Bundestag zur Beratung zugeleitet werden und wird voraussichtlich noch in diesem Jahr in Kraft treten.



Herr Stefan Boltz
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