Berufsgenossenschaften und Unfallkassen begrüßen Bundesrats-Stellungnahme
Berufsgenossenschaften und Unfallkassen begrüßen die Stellungnahme, die der Bundesrat am vergangenen Freitag zum Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung (UVMG) beschlossen hat. Darin lehnt der Bundesrat die Einführung neuer Informationspflichten in der Unfallversicherung ab. Der Grund: Das im Gesetzentwurf vorgesehene Meldeverfahren verursache erhebliche Kosten und bürokratische Lasten für Arbeitgeber, insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen. Eine Mehrheit der Länder sprach sich zudem dagegen aus, den Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), unter Fachaufsicht zu stellen.
"Wir freuen uns, dass der Bundesrat und die Selbstverwaltung der Unfallversicherung an einem Strang ziehen", sagt Dr. Joachim Breuer, DGUV-Hauptgeschäftsführer. Bereits im Februar hatte die DGUV gewarnt, dass die Neuregelung des Meldeverfahrens enorme Bürokratiekosten zu Lasten der Arbeitgeber zur Folge hätte. Hintergrund ist eine Regelung im Entwurf zum UVMG, die vorsieht, dass Arbeitgeber zukünftig nicht mehr eine Meldung für ihr gesamtes Unternehmen, den Lohnnachweis, abgeben müssen, sondern eine Meldung pro Arbeitnehmer.
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